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Verfasst am: 13.02.09, 20:15 Titel: Zwei Mieter im Mietvertrag, eine zieht aus
Hallo,
wenn in einer Wohngemeinschaft zwei Parteien im Mietvertrag aufgenommen wurden, somit der Vertrag auf beide läuft und eine der Parteien ausziehen will und kündigen muss, muss nun der zweite im Mietvertrag aufgeführte mit raus oder kann der Mietvertrag einfach auf zwei neue Personen überschrieben werden oder sogar auf eine plus Untermieter. Wie ist da die Rechtslage? Kann mir das jemand sagen?
Vielen Dank schonmal für die Antworten
Beide Mieter bilden gemeinsam eine Gemeinschaft/Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Das heisst es können nur beide gemeinsam kündigen oder keiner. Alles andere Bedarf der Zustimmung aller Vertragspartner (inkl. VM). Die Zustimmung kann nicht erzwungen werden. Weigert sich nur einer, ist die Geschichte gestorben, dann bleibt nur die gemeinsame Kündigung. Weigert sich der andere Mieter der Kündigung zuzustimmen, kann die Zustimmung eingeklagt werden. Was dann ein teurer Spass wird für den Verweigerer.
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