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womöglich können Sie bei dieser Frage helfen, da man im www nur sehr widersprüchliche und ungenaue Ausführungen zu diesem Problem finden kann.
Nehmen wir an, jemand bewohnt zur Miete seit über 20 Jahren privat zwei Stockwerke in einer Innenstadt / Fussgängerzone.
- Im Erdgeschoss ein übliches Ladengeschäft,
- im ersten Stock seit zwei Jahren eine gewerbliche Masseurin,
- darüber in zwei Stockwerken 1 privater Mieter.
Nun lässt diese Masseurin seit zwei Jahren die Haustür unten mit einem Keil bis zum Anschlag geöffnet, und obige Mieter haben, guten Willens, versucht sich damit anzufreunden.
Es ist aber im Winter sehr kalt im Treppenhaus und das wirkt sich auch auf obere Stockwerke sehr aus. Ausserdem wurde dem oberen Privatmieter vor einiger Zeit Post aus dem Briefkasten gestohlen und vor kurzem sogar ein Geldbeutel aus einer Jacke, die er vor einem Einkauf in einem Schrank vor seiner Tür hängte. - Es kommen manchmal Leute in die oberen Stockwerke, die hier eigentlich nichts zu suchen haben.
Nehmen wir auch an, es gäbe keine Hausordnung und nichts stünde im Mietvertrag darüber, der Vermieter würde es dulden!
Könnte ein privater Mieter sich irgendwie wehren, denn das Haus ist sperrangelweit offen, von morgens bis abends, auch bei Kälte, auch bei Urlaubsabwesenheit. Was hätte er rechtlich – Paragrafen / Urteile - in der Hand, bevor er seinen Vermieter anspricht?
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 13.02.09, 13:24 Titel:
Bezüglich der Thematik, dass die Haustür offen steht gibt es keine rechtliche Handhabe. Wenn der Vermieter dies duldet, dann muß der Mieter damit leben.
Bezüglich des Diebstahls, stellt sich mir die Frage: Was macht ein Schrank im Treppenhaus, oder wie konnte der Geldbeutel gestohlen werden? _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Man könnte wegen Verschlechterung der Mietsache eine MM androhen? Vorher musste nicht mehr geheizt werden, erst ab dem die Haustür ständig offensteht.
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