Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Namensmissbrauch für Warenlieferungen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Namensmissbrauch für Warenlieferungen
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
A. Tom Frosch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.02.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 21:02    Titel: Namensmissbrauch für Warenlieferungen Antworten mit Zitat

Guten Abend!

Ich habe ein Problem und weiß leider nicht genau wie ich nun handeln soll. Es wäre wirklich sehr hilfreich, wenn ich hier evtl. einen Tipp bekäme.

Es geht eigtl. um meinen jüngeren Bruder. Er ist im Sommer für zwei Monate mit einem Bekannten in eine WG gezogen. Nachdem der Mitbewohner zwar das Geld für die halbe Miete von meinem Bruder kassierte, aber nicht an die Vermieter weitergab sondern es nur vorgab und die Vermieter schließlich Ärger machten, zog er nach diesen zwei Monaten wieder zurück zu uns.

Zum Glück hatte er sich die bezahlte Miete von diesem Mitbewohner quittieren lassen. Jedoch hat der Mitbewohner, nachdem mein Bruder auszog, noch einen Monat alleine in dieser Wohnung gewohnt. In diesem Monat hat er diverse Dinge in mehreren Onlineshops auf den Namen meines Bruders bestellt und zurzeit erreichen uns diverse Zahlungsaufforderungen von Inkasso-Unternehmen. Wir haben die Inkasso-Unternehmen angeschrieben und baten um Zusendung von Bestellungen, Rechungen usw. und nachdem uns diese Dinge erreichten, stellte sich heraus, was los ist. Mahnungen erreichten uns vorher keine. Ich denke, diese sind auch an die alte Adresse gegangen.

Wir wissen nun nicht, wie wir verfahren sollen. Sollen wir zur Polizei gehen und Strafanzeige stellen, auch wenn wir nicht beweisen können, dass der ehemalige Mitbewohner tatsächlich diese Dinge bestellte? Es ist zwar sehr klar, beweisen können wir aber nur mit Hilfe der ehemaligen Vermieter dieser Wohnung, dass in dem Zeitraum, in dem die Bestellungen stattfanden, zwar mein Bruder nicht mehr dort wohnte, aber der Mitbewohner schon.

Oder sollen wir die Polizei erst einmal rauslassen und den Inkasso-Unternehmen schreiben, dass mein Bruder zu der Zeit nicht mehr dort wohnte, diese Sachen also nicht an diese Adresse bestellen und erhalten konnte. Die Frage ist nur, ob sich das damit dann für uns erledigt hat, wahrscheinlich ja nicht.

Was sollen wir tun? Wie ist die Rechtslage?

Liebe Grüße,

A. Tom Frosch
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist die Aufgabe der Ermittlungsbehörden den Betrüger und Fälscher zu finden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
A. Tom Frosch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.02.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

Das bedeutet, wir sollen lediglich den Inkassos schreiben, dass mein Bruder zu der Zeit gar nicht unter dieser Adresse wohnte, er also auch nichts bestellt hatte und er deswegen gegen diese Zahlungsforderungen Widerspruch einlegt?

Womit können wir danach rechnen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

A. Tom Frosch hat folgendes geschrieben::
Das bedeutet, wir sollen lediglich den Inkassos schreiben
Was Sie sollen, kann und darf Ihnen hier schon aufgrund unserer Forenregeln niemand sagen.

Wenn ich nichts bestellt habe und dann Rechnungen / Mahnungen bekomme, schreibe ich an den Rechnungsversender und teile ihm mit, daß ich nichts bestellt habe und er möge mir doch eine Kopie der angeblichen Bestellung zuschicken. Und wenn es dann diese Kopie gibt und ich darauf z.B. meine gefälschte Unterschrift sehe, gehe ich damit zur nächsten Polizeidienststelle und erstatte Anzeige gegen unbekannt.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
A. Tom Frosch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.02.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen!

Vielen Dank schon einmal für die Einschätzung der Rechtslage.

Leider sieht es so aus, als seien diese Bestellungen alle online aufgegeben worden, was bedeutet, dass keine Unterschrift vorliegt, zumindest nicht auf den Bestellungen, höchstens auf Empfangsscheinen, was ich aber nur vermuten kann.
Jedoch wurde trotzdem im falschen Namen bestellt und das ist ja auch schon Grund dagegen Strafanzeige zu stellen oder wie ist hier die Rechtslage?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Unter falschem Namen bestellen, um nicht bezahlen zu müssen, ist so etwas wie Betrug. Also kann/ darf/ sollte man die Anzeige m.E. erstatten.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
A. Tom Frosch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.02.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Ja, danke. Ich sehe es auch so.
Zumal die Sachen, die dort bestellt wurden wirklich in meinen Augen unnötiges Zeug war und es schon so für mich aussieht, als wollte der Mensch, der das Zeug bestellt hat, meinem Bruder nur schaden.

Wir gehen am Montag zusammen und machen die Anzeige gegen Unbekannt mit Verdacht.

Danke noch einmal!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

A. Tom Frosch hat folgendes geschrieben::
Zumal die Sachen, die dort bestellt wurden wirklich in meinen Augen unnötiges Zeug war und es schon so für mich aussieht, als wollte der Mensch, der das Zeug bestellt hat, meinem Bruder nur schaden.
Wenn man "nur" jemandem schaden will und deshalb auf seinen Namen bestellt, ist das m.E. weder Betrug noch sonst strafbar Geschockt. Weil keine Bereicherungsabsicht.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
A. Tom Frosch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.02.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 08:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe das anders. Wenn man arglistig in fremden Namen bestellt, dann betrügt man und das sollte auch bestraft werden, egal aus welchen Gründen man das macht. Es zählt doch immer die Tat und nicht der Grund warum. Oder nicht? Wenn man jemanden umbringt, wird man auch bestraft, ob man sich aufgrund der Versicherung bereichern wollte oder "nur" aus Hass. Es wird ja hier nicht der Grund, sondern die Tat bestraft, die illegal ist. Der Grund warum es getan wurde, kann höchstens zum Strafmaß beitragen. Abgesehen davon weiß ich gar nicht, wieso der Typ das gemacht hat, jedenfalls hat er dort nichts Überlebenswichtiges gekauft.

Wir werden ja sehen, was die Polizei dazu sagt. Trotz allem hat der Mensch noch viel mehr "Dreck am Stecken". Hat schon fremde Keller ausgeräumt und andere Vorstrafen. Ist also nicht so, als wäre er eigtl. ganz lieb und hätte nicht gewusst, dass er etwas Verbotenes macht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

A. Tom Frosch hat folgendes geschrieben::
Ich sehe das anders. Wenn man arglistig in fremden Namen bestellt, dann betrügt man und das sollte auch bestraft werden, egal aus welchen Gründen man das macht. Es zählt doch immer die Tat und nicht der Grund warum. Oder nicht?
Doch, beim Betrug ist das Voraussetzung:
§ 263 StGB hat folgendes geschrieben::
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Allerdings wird es m.E. vermutet, dass die Bereicherungsabsicht vorliegt, wenn jemand Waren bestellt. Eine Ware muss ja nicht für jeden gleichermaßen sinnvoll erscheinen, aber sie hat einen Wert.

A. Tom Frosch hat folgendes geschrieben::
Wenn man jemanden umbringt, wird man auch bestraft, ob man sich aufgrund der Versicherung bereichern wollte oder "nur" aus Hass. Es wird ja hier nicht der Grund, sondern die Tat bestraft, die illegal ist. Der Grund warum es getan wurde, kann höchstens zum Strafmaß beitragen.
Hier steht ein Tötungsdelikt im Vordergrung. Bei Tötungsdelikten ist im Gegensatz zum Betrug die Bereicherungsabsicht keine Voraussetzung der Strafbarkeit. Sie kann aber bei solchen Taten, wie Du richtig schreibst, das Strafmaß beeinflussen.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
A. Tom Frosch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.02.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, wie gesagt, warum der Typ das primär machte, kann ich ja eh nicht wissen.
Jedenfalls ist es kein Zeug, weswegen ich eine Straftat begehen würde. Naja, ich würde mich aber auch für nichts anderes derartig kriminell machen.

Mir ist es letztendlich auch total egal, warum der Typ das gemacht hat, Hauptsache es wir nachgewiesen, dass mein Bruder es nicht war, da er diese Rechungen sowieso nicht bezahlen könnte, selbst wenn er es wollte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

nur als denkanstoß.: wenn die sachen online bestellt wurden, so wurde höchst wahrscheinlich die IP mitgeloggt. d.h. über diese können die strafverfolgungsbehörden den täter (zum. aber den anschluß von welchem die bestellungen getätigt wurden) herausfinden u. sich mit der person näher beschäftigen.
ich für meinen teil würde mit den unterlagen direkt zur polizei marschieren u. anzeige erstatten - den inkassobüros würde ich nur mitteilen das gegen unbekannt anzeige erstattet wurde!

ps.: ggf. gibts ja eine meldebestätigung mit der man (eher) nachweisen kann das man zum. unter der lieferanschrift nicht mehr gemeldet war.
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
A. Tom Frosch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.02.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen!

Ja, danke. Das mit der IP-Adresse kam mir auch schon in den Sinn. Nur, als mein Bruder dort auszog, hat er den Internetanschluss, der auf ihn lief, sperren lassen, drei Tage davor und er war gesperrt, als er dort wegzog. Jetzt glaubt aber mein Bruder nicht, dass der ehemalige Mitbewohner für den einen Monat noch einen Anschluss geordert hatte, er wird also entweder in öffentlichen Internetkaffees oder bei Freunden oder Familie diese Sachen bestellt haben. Damit wird es wieder etwas schwieriger sein, ihm mit der IP-Adresse etwas nachzuweisen. Aber auch hier vermuten wir nur, vielleicht hat es ja doch einen Anschluss für den Monat beantragt, wir werden sehen.

Wir gehen heute auch mit den Unterlagen zur Polizei und erstatten diese Anzeige.
Und die Vermieter der Wohnung wissen ja auch wann man Bruder ihnen die Schlüssel abgab und dort ausgezogen ist. Sie sind selbst auch vors Gericht gezogen gegen den Menschen wegen den Mietkosten, wie es aussieht. Ich denke, sie werden aussagen können, wann mein Bruder dort auszog.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
A. Tom Frosch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.02.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::

Dass der Bruder kein Geld hat, um zu bezahlen, spricht m. E. nicht dafür, dass er es nicht selbst war. Es gibt sehr viele Leute, die sich wegen Betrugs verantworten müssen, weil sie Waren bestellen, von denen sie bereits wissen, dass sie sie nicht bezahlen können.

Das habe ich nicht gesagt, damit meinte ich nur, dass er ganz verzeifelt ist, dass auf einmal mehrere Hundert Euro von ihm verlangt werden, die er nicht hat und auch nicht zu verschulden hat.

Zitat:
Wenn man einen begründeten Verdacht gegen eine bestimmte Person hat, kann man das der Staatsanwaltschaft durchaus erklären und es können ggf. Beweismittel gesichert werden. Allerdings sollte man nicht behaupten, etwas zu wissen, sondern lediglich erklären, weshalb man den Verdacht hat.

Das habe ich doch auch von Anfang an geschrieben, dass wir dem Menschen nichts nachweisen können, aber den starken Verdacht haben und anders werden wir es der Polizei auch nicht sagen, wie sollen wir denn auch etwas anders sagen? Müssten ja lügen.

Ich danke hier allen für ihre hilfreichen Antworten. Ich weiß nun, was zu tun ist und werde hier voraussichtlich nicht mehr mitlesen oder schreiben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::

Nachzuweisen, dass jemand etwas nicht war, ist immer ganz problematisch. In einem zivilgerichtlichen Klageverfahren gegen den Bruder auf Zahlung müsste diesem aber nachgewiesen werden, dass er die Bestellungen getätigt hat. Diesbezüglich ist das Gericht allerdings in seiner Beweiswürdigung frei, so dass sich eine Prognose schwer abgeben lässt.


Wobei aber erst einmal Beweise vorgelegt werden müssen, sonst gibt es auch nichts zu würdigen.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.