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Verfasst am: 13.02.09, 23:15 Titel: Max 20% Einbehaltung des Einnahmen für Vermittler?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe von einem Bekannten folgendes gehört:
Beispiel:
A hat eine Firma und zieht Dienstleistungsprojekte an Land, und gibt diese an einen Freiberuflichen B weiter, der 100% der Arbeit erledigt. A hat lediglich eine vermittelnde Tätigkeit.
Stimmt es dass A max. 20% der Einnahemen für sich behalten darf?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 13.02.09, 23:51 Titel: Re: Max 20% Einbehaltung des Einnahmen für Vermittler?
curacao hat folgendes geschrieben::
Stimmt es dass A max. 20% der Einnahemen für sich behalten darf?
Ich glaube kaum, daß es irgendeine gesetzliche Regelung gibt, die zwei Unternehme/r)m vorschreibt, bis zu welcher Höhe diese untereinander eine Provisionsvereinbarung treffen dürfen.
Anders ausgedrückt: wenn A 99,9% Provision verlangt und B sich darauf einlässt - bittesehr, selber schuld.
Verschiebibert ins Handelsrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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