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recht.de :: Thema anzeigen - Max 20% Einbehaltung des Einnahmen für Vermittler?
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Max 20% Einbehaltung des Einnahmen für Vermittler?

 
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curacao
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.04.2007
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 23:15    Titel: Max 20% Einbehaltung des Einnahmen für Vermittler? Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe von einem Bekannten folgendes gehört:

Beispiel:
A hat eine Firma und zieht Dienstleistungsprojekte an Land, und gibt diese an einen Freiberuflichen B weiter, der 100% der Arbeit erledigt. A hat lediglich eine vermittelnde Tätigkeit.

Stimmt es dass A max. 20% der Einnahemen für sich behalten darf?

Wie ist hier die Rechtslage?

Vielen Dank im Voraus
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 23:51    Titel: Re: Max 20% Einbehaltung des Einnahmen für Vermittler? Antworten mit Zitat

curacao hat folgendes geschrieben::
Stimmt es dass A max. 20% der Einnahemen für sich behalten darf?
Ich glaube kaum, daß es irgendeine gesetzliche Regelung gibt, die zwei Unternehme/r)m vorschreibt, bis zu welcher Höhe diese untereinander eine Provisionsvereinbarung treffen dürfen.

Anders ausgedrückt: wenn A 99,9% Provision verlangt und B sich darauf einlässt - bittesehr, selber schuld.


Verschiebibert ins Handelsrecht.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
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