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Internetmusikbörse [Name geändert] und Urheberrecht oder copyright ...and left

 
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Blade2
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2008
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 22:43    Titel: Internetmusikbörse [Name geändert] und Urheberrecht oder copyright ...and left Antworten mit Zitat

Hallo,

seit einiger Zeit mache ich englischsprachige Internetmusikbörse [Name geändert] videos und habe gestern erstmals mit dem [Videobearbeitungsprogramm] wild herumexperimetiert...schön wenn man als Computer-Dummy ein "kompliziertes" Programm bedienen kann und sich kreativ austoben kann.

Aber ist das eigentlich erlaubt alle möglichen Bilder aus dem Internet zusammenzu montieren ohne Urheberrechte zu verletzen?
Geht man auf Google-Bildersuche, dann gibts jai mmer den Hinweis, daß das entsprechende Bild eventuell urhberrechtlich geschützt sein könnte - das schreiben die doch nicht umsonst.
Wiek ann ich herausfinden ob ein Bild geschützt ist oder nicht, wenn es nicht gekennzeichnet ist?
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz einfach:
Im Gegensatz zu Texten, Grafiken etc. pp., wo eine erforderliche Schöpfungshöhe Voraussetzung für einen urheberrechtlichen Schutz ist, sind Lichtbilder und Lichtbildwerke immer urheberrechtlich geschützt. Es bedarf auch keiner Kennzeichnung.
Bedeutet: ohne ein vom Rechteinhaber erteiltes Nutzungsrecht darf ein Foto nicht verwendet werden.
Ausnahme: der Rechteinhaber hat das Bild als gemeinfrei freigegeben oder die urheberrechtlichen Schutzfristen sind bereits abgelaufen.
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 22:56    Titel: Re: Internetmusikbörse [Name geändert] und Urheberrecht oder Antworten mit Zitat

Blade2 hat folgendes geschrieben::

Wiek ann ich herausfinden ob ein Bild geschützt ist oder nicht, wenn es nicht gekennzeichnet ist?

Andersrum wird ein Schuh draus. Wenn vom Rechteinhaber nicht ausdrücklich gekennzeichnet, dass es frei verwendbar ist, ist es urheberrechtlich geschützt. Zumindest was Fotos betrifft - entweder als Lichtbildwerk (bei entsprechender Schöpfungshöhe bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers) oder als Lichtbild (bis xx Jahre nach erster Veröffentlichung ... xx bitte selbst suchen siehe unten genannte Quelle, hab ich gerade nicht parat)

Lesestoff: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/

Gruß
Rena


... und nordlicht war mal wieder schneller - eigentlich klar. Auf den Arm nehmen
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 23:49    Titel: Re: Internetmusikbörse [Name geändert] und Urheberrecht oder Antworten mit Zitat

Rena Hermann hat folgendes geschrieben::
... und nordlicht war mal wieder schneller - eigentlich klar. Auf den Arm nehmen

Nö, reiner Zufall Winken

Rena Hermann hat folgendes geschrieben::
bis xx Jahre nach erster Veröffentlichung ...

xx = 50 Jahre nach Erstellung bzw. Erstveröffentlichung.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

bitte beachten Sie Folgendes:
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    Jede öffentliche Aussage zu einer Person / Produkt / Firma usw. kann einer Person bzw. einem kommerziellen Anbieter nicht passen und als geschäfts- oder rufschädigend interpretiert werden oder Rechte Dritter verletzen. Da das FDR für solche meist anonymen Aussagen seiner Mitglieder haftbar gemacht werden kann, sind Beiträge mit Nennung von

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  • Hilfen / So geht es:

    Schildern Sie den Sachverhalt bzw. die Fragestellung allgemein ohne Namensnennungen!

Bitte beachten Sie dies bei jedem weiteren Beitrag. Wir bitten Sie um Verständnis, dass Beiträge, die das ignorieren, editiert, gesperrt oder sogar ganz gelöscht werden. Diese Maßnahmen dienen nur dem Schutz des FDR und unserer Nutzerschaft.


Mit freundlichem Gruss

Ihr FDR-Moderatorenteam

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Blade2
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2008
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank schon mal für eure Antworten und auch für den Hinweis seitens des Moderatorenteams Verlegen
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

auch wenn es ggf. ein bissel offtopic ist, aber selbst google hat vor gericht keine narrenfreiheit.:
Zitat:

Nach Ansicht der Richter stellen auch Thumbnails ein schutzfähiges Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes dar, was dazu führt, dass allein der Künstler das Recht hat, über die Erteilung von Nutzungsrechten zu entscheiden. Eine unautorisierte Verwendung seitens Google in Form von Thumbnails – so die Richter weiter – verletzt die Urheberrechte des Künstlers und löst folglich einen Unterlassungsanspruch aus. Das Urteil ist jedoch noch nichts rechtkräftig.

http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/1014.html
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LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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