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Verfasst am: 14.02.09, 22:43 Titel: Internetmusikbörse [Name geändert] und Urheberrecht oder copyright ...and left
Hallo,
seit einiger Zeit mache ich englischsprachige Internetmusikbörse [Name geändert] videos und habe gestern erstmals mit dem [Videobearbeitungsprogramm] wild herumexperimetiert...schön wenn man als Computer-Dummy ein "kompliziertes" Programm bedienen kann und sich kreativ austoben kann.
Aber ist das eigentlich erlaubt alle möglichen Bilder aus dem Internet zusammenzu montieren ohne Urheberrechte zu verletzen?
Geht man auf Google-Bildersuche, dann gibts jai mmer den Hinweis, daß das entsprechende Bild eventuell urhberrechtlich geschützt sein könnte - das schreiben die doch nicht umsonst.
Wiek ann ich herausfinden ob ein Bild geschützt ist oder nicht, wenn es nicht gekennzeichnet ist?
Ganz einfach:
Im Gegensatz zu Texten, Grafiken etc. pp., wo eine erforderliche Schöpfungshöhe Voraussetzung für einen urheberrechtlichen Schutz ist, sind Lichtbilder und Lichtbildwerke immer urheberrechtlich geschützt. Es bedarf auch keiner Kennzeichnung.
Bedeutet: ohne ein vom Rechteinhaber erteiltes Nutzungsrecht darf ein Foto nicht verwendet werden.
Ausnahme: der Rechteinhaber hat das Bild als gemeinfrei freigegeben oder die urheberrechtlichen Schutzfristen sind bereits abgelaufen. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Verfasst am: 14.02.09, 22:56 Titel: Re: Internetmusikbörse [Name geändert] und Urheberrecht oder
Blade2 hat folgendes geschrieben::
Wiek ann ich herausfinden ob ein Bild geschützt ist oder nicht, wenn es nicht gekennzeichnet ist?
Andersrum wird ein Schuh draus. Wenn vom Rechteinhaber nicht ausdrücklich gekennzeichnet, dass es frei verwendbar ist, ist es urheberrechtlich geschützt. Zumindest was Fotos betrifft - entweder als Lichtbildwerk (bei entsprechender Schöpfungshöhe bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers) oder als Lichtbild (bis xx Jahre nach erster Veröffentlichung ... xx bitte selbst suchen siehe unten genannte Quelle, hab ich gerade nicht parat)
Verfasst am: 14.02.09, 23:49 Titel: Re: Internetmusikbörse [Name geändert] und Urheberrecht oder
Rena Hermann hat folgendes geschrieben::
... und nordlicht war mal wieder schneller - eigentlich klar.
Nö, reiner Zufall
Rena Hermann hat folgendes geschrieben::
bis xx Jahre nach erster Veröffentlichung ...
xx = 50 Jahre nach Erstellung bzw. Erstveröffentlichung. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 15.02.09, 17:58 Titel:
auch wenn es ggf. ein bissel offtopic ist, aber selbst google hat vor gericht keine narrenfreiheit.:
Zitat:
Nach Ansicht der Richter stellen auch Thumbnails ein schutzfähiges Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes dar, was dazu führt, dass allein der Künstler das Recht hat, über die Erteilung von Nutzungsrechten zu entscheiden. Eine unautorisierte Verwendung seitens Google in Form von Thumbnails – so die Richter weiter – verletzt die Urheberrechte des Künstlers und löst folglich einen Unterlassungsanspruch aus. Das Urteil ist jedoch noch nichts rechtkräftig.
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