Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Führerscheinklasse 3
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Führerscheinklasse 3

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verkehrsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Tweet
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2006
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 21:42    Titel: Führerscheinklasse 3 Antworten mit Zitat

darf man, wenn man den alten Führerschein hat mit Klasse 3 folgendes Gespann fahren?

PKW Leergewicht 1570kg

Anhänger zulässiges Gesamtgewicht 1800kg


Nehmen wir an, der PKW hätte ein tatsächliches Gewicht von 1.750kg und der Anhänger ein tatsächliches Gewicht von 1700kg

Danke!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der Klasse 3 gibt es bezüglich des Anhängers nur die Einschränkung, daß dieser einachsig sein muß (wobei zwei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 Meter als eine Achse gelten). Die komplizierte Gewichterechnerei, die bei der Klasse B teilweise notwendig ist, gibt es hier nicht.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Man dürfte sogar einen 7.5 Tonner und einen entsprechenden Anhänger führen, womit man uU. auf ein Gesamtgewicht von 12 Tonnen kommt..
_________________
Geist ist Geil!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
womit man uU. auf ein Gesamtgewicht von 12 Tonnen kommt..

Es wäre ein legales Gewicht von 18,5t möglich
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Tweet
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2006
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Jens L hat folgendes geschrieben::
Die komplizierte Gewichterechnerei, die bei der Klasse B teilweise notwendig ist, gibt es hier nicht.


also dürfte man auch einen schwereren Anhänger als das Zugfahrzeug fahren?

habe irgendwo aufgeschnappt, dass der Anhänger nie schwerer als das Zugfahrzeug sein darf, außer bei einem Geländefahrzeug.

Das hat wohl aber nichts mehr mit meiner ursprünglichen Frage zu tun Sehr glücklich

danke für die Ausführungen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Die am Schluss angesprochene Einschränkung (oder sogar eine schärfere) kann aber durch zulassungsrechtliche Bestimmungen durchaus bestehen.

Hier hilft nur ein Blick in die Papiere, insbesondere des Zugfahrzeugs, in Punkto Anhängelasten (unter welchen Bedingungen, Zuggewicht, gebremst, ungebremst, bei Steigungen, usw.).
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es nicht logisch, dass der Hänger nicht schwerer sein darf als die Zugmaschine?.....so grundsätzlich gedacht?
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Nein.

Das ist in erster Linie von Fahrzeug und Anhänger abhängig. Siehe auch schon oben, von Jens L, erwähntes Beispiel: 7,5 Tonner + Anhänger = 18,5 t Zuggewicht => Anhänger schwerer, als Zugfahrzeug.

Grundsätzliche Begrenzungen ergeben sich unabhängig der laut Fahrzeugpapieren sonst zulässigen Möglichkeiten aber z.B.dann, wenn man unter Ausnutzung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO mit dem Anhänger 100 km/h fahren möchte (Sofern auch die anderen notwendigen Bedingungen dafür erfüllt sind).

http://bundesrecht.juris.de/stvoausnv_9/__1.html
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Ist es nicht logisch, dass der Hänger nicht schwerer sein darf als die Zugmaschine?.....so grundsätzlich gedacht?

Ich weiß nicht ob das logisch ist, die Vorschriften (§42 Abs. 1 StVZO) sehen jedenfalls anders aus. Bei einem LKW mit einer zGM von 7,5t wäre danach eine maximale Anhängelast von 11,25t möglich, was eine zGM der Kombination von 18,75t ergäbe.
Allerdings ist die Doppelachslast von Anhängern mit einem Achsabstand weniger als 1m auf 11t beschränkt (§34 Abs. 4 Nr. 3a StVZO).

Daraus ergibt sich für die Klasse 3 eine maximal zulässige Gesamtmasse von 7,5t + 11t = 18,5t.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Tweet
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2006
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Danke! Sehr glücklich

Das war alles, was ich wissen wollte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
juliusmaximus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2008
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Dann schieb ich noch schnell nach, dass diese Kombination wie gesagt von den Papieren genehmigt sein und weise darauf hin das sich das gesamte Fahrverhalten bei einem deutlich schwereren Anhänger zu Ungunsten der Fahrstabilität führt. Schön vorsichtig fahren und vorallem sachte bremsen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso wird hier auf LKW's verwießen, wenn der Threaderöffner von einem PKW spricht?
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Wieso wird hier auf LKW's verwießen, wenn der Threaderöffner von einem PKW spricht?

Da hat sich wohl die Diskussion ein wenig verselbständigt. Sowas soll passieren.
Aber auch bei PKW ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, daß die gezogene Anhängelast das 1,5fache der zGM betragn darf.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Wieso wird hier auf LKW's verwießen, wenn der Threaderöffner von einem PKW spricht?

Entschuldigung.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Jens L hat folgendes geschrieben::
ktown hat folgendes geschrieben::
Wieso wird hier auf LKW's verwießen, wenn der Threaderöffner von einem PKW spricht?

Da hat sich wohl die Diskussion ein wenig verselbständigt. Sowas soll passieren.
Aber auch bei PKW ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, daß die gezogene Anhängelast das 1,5fache der zGM betragn darf.


OK Winken Ich hatte selbst mal das Erlebniss, dass der Anhänger die Herrschaft über den PKW bekam......kein schönes Gefühl Traurig
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verkehrsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.