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mrbrooks noch neu hier
Anmeldungsdatum: 14.02.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 14.02.09, 11:02 Titel: Anonym wen anschwärzen??? DRINGEND!!! |
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hallo kann man jemanden bei einer behörde zb gesundheitsamt anonym anscheissen?ich schilder es mal so:ich heisse herr a und rufe beim gesundheitsamt an und sage bei der gaststätte xyz sind die wc's defekt gucken sie da mal nach! dann fragen die mich und ich ssage einen namen den ich ärgern will so heisse ich aber nicht!jetzt kontrolliert das amt und der inhaber schaltet einen anwalt ein um rauszubekommen wer ihn angeschissen hat!meine frage muß man persönlich beim gesundheitsamt antreten um einen anzuscheissen oder geht das auch so per telefon mit einen namen der nicht so ist???gibt das amt den namen preis an den anwalt? danke schonmal! |
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Old Piper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2538
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Verfasst am: 14.02.09, 11:42 Titel: |
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Worum geht es Ihnen?
Wollen Sie dem Wirt das Gesundheitsamt ins Haus schicken?
Oder wollen Sie dem, dessen Namen sie fälschlicherweise dabei angeben, Ärger auf den Hals hetzen?
Ersteres können Sie bereits durch eine anonyme Anzeige erreichen. Das was Sie vorhaben, ist nicht anonym sondern unter Nennung einer falschen Identität. Das dürfte strafbar sein. _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig. |
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mrbrooks noch neu hier
Anmeldungsdatum: 14.02.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 14.02.09, 11:48 Titel: |
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hallo ja es hat jemand erzählt das die lokalität xyz angeschwärzt wurde und mein name sei dabei gefallen das ich es war der sie angeschwärzt hätte habe ich natürlich nicht! jetzt will ich wissen ob sowas geht wenn zb sie da anrufen und sich für mich ausgeben und der betreiber jetzt einen anwalt einschaltet um vom amt den namen zu bekommen der sie angeschwärzt hat! ich dachte wenn man echt jemanden anscheissen will muß man das schriftlich niederlegen weil so am tel sich für wen anders ausgeben wäre ja fahrlässig!" dann könnte das ja jeder tun! |
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nordlicht02 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 14.02.09, 12:15 Titel: |
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mrbrooks hat folgendes geschrieben:: | ..weil so am tel sich für wen anders ausgeben wäre ja fahrlässig! |
Nö.
Dürfte i. d. R. vorsätzlich sein _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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yamato FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 16.02.09, 12:06 Titel: |
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nordlicht02 hat folgendes geschrieben:: | mrbrooks hat folgendes geschrieben:: | ..weil so am tel sich für wen anders ausgeben wäre ja fahrlässig! |
Nö.
Dürfte i. d. R. vorsätzlich sein |
Außer man ist schizophren _________________ ausgezeichnet |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 16.02.09, 12:16 Titel: Re: Anonym wen anschwärzen??? DRINGEND!!! |
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mrbrooks hat folgendes geschrieben:: | hallo kann man jemanden bei einer behörde zb gesundheitsamt anonym anscheissen?... |
Was meinen Sie Damit?
Für diese Tätigkeiten gibt es die öffentlichen Bedürfnisanstalten oder die eigene Toilette. Grundsätzlich dürfen Sie keine Person anscheissen. Dies wäre eine Sachbeschädigung und im Falle eines Gerichtsverfahren kämmen auf Sie - neben den Reinigungskosten der Bekleidung des "Jemands" und die Putzkosten für die Beseitung Ihrer Hinterlassenschaft im Gesundheitsamt - ferner die Gerichtskosten dazu.
Ihre Anonymität wäre zudem schnell aufgedeckt, wenn das Gesundheits die Polizei ruft um Ihre Personalien nach Ihrer Tätigkeit feststellen zu lassen.
Also vor "anonym anscheissen" kann ich nur abraten. |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 16.02.09, 12:22 Titel: |
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Old Piper hat folgendes geschrieben:: | Worum geht es Ihnen?
Wollen Sie dem Wirt das Gesundheitsamt ins Haus schicken?
Oder wollen Sie dem, dessen Namen sie fälschlicherweise dabei angeben, Ärger auf den Hals hetzen?
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Ich glaube, "mrbrooks" will seine Notdurft an jemanden verrichten. |
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Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 16.02.09, 12:29 Titel: |
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Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben:: |
Ich glaube, "mrbrooks" will seine Notdurft an jemanden verrichten. |
Geht es vielleicht um so etwas --> http://de.wikipedia.org/wiki/Koprophilie ?
Vielleicht kann FDR-Mitglied Dirty Sanchez ja etwas Licht ins (braune?) Dunkle bringen? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 16.02.09, 12:51 Titel: |
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Redfox hat folgendes geschrieben:: | ...
Geht es vielleicht um so etwas ... ?
... |
... das wäre dann dies und die Rechtsfolge. |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 16.02.09, 13:10 Titel: |
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Scheinbar geht es unserem Thmen-Eröffner nicht um das Verrichten seiner Notdurft an wem anders (siehe Titel des Themas).
Die eigentlich Fragen wurden aber leider bisher auch nicht beantwortet. Auch wenn die Wortwahl ein wenig rüde wirkt, kann doch hoffentlich trotzdem geholfen werden. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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Old Piper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2538
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Verfasst am: 16.02.09, 13:11 Titel: |
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Nun gut, nachdem die allgemeine Heiterkeit ihren Platz gefunden hat, können wir ja mal wieder zur Fragestellung zurückkehren.
Offenbar hat jemand eine Gaststätte telefonisch angeschwärzt und dabei mrbrooks Namen benutzt. Wenn der Anwalt des Wirtes Akteneinsicht nimmt, wird er auf den Telefonvermerk stoßen, in dem vermutlich auch mrbrooks Name stehen wird.
Wenn mrbrooks nun aber beteuert, dass er es nicht gewesen ist, dann kann ihm wohl niemand das Gegenteil beweisen. Eine bloße Namensnennung am Telefon ist kein Identitätsnachweis.
Welche rechtlichen Möglichkeiten mrbrooks nun hat, gegen den tatsächlichen Anrufer vorzugehen, falls er denn jemals herausfinden sollte, wer das war, weiß ich nicht. Eine Frage des Verwaltungsrechts ist das jedenfalls nicht. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig. |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 16.02.09, 13:12 Titel: |
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der_drebber hat folgendes geschrieben:: | Scheinbar geht es unserem Thmen-Eröffner nicht um das Verrichten seiner Notdurft an wem anders (siehe Titel des Themas).
... |
Jemanden schwarz anmalen geht aber auch nicht. |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 16.02.09, 13:18 Titel: |
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Old Piper hat folgendes geschrieben:: | Nun gut, nachdem die allgemeine Heiterkeit ihren Platz gefunden hat, können wir ja mal wieder zur Fragestellung zurückkehren.
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Hallo Old Piper,
es geht mir nicht darum, zur allgemeinen Heiterkeit beizutragen, sondern nur genau auf das zu antworten, was "wortwörtlich" vorgegeben wurde. Mehr nicht.
Liebe Grüße
Klaus |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 16.02.09, 13:24 Titel: |
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Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben:: | der_drebber hat folgendes geschrieben:: | Scheinbar geht es unserem Thmen-Eröffner nicht um das Verrichten seiner Notdurft an wem anders (siehe Titel des Themas).
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Jemanden schwarz anmalen geht aber auch nicht. |
Ich wusste, dass sowas kommt. Hab mich extra zusammengerissen, dass ich es nicht selber schreibe.... _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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Old Piper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2538
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Verfasst am: 16.02.09, 14:54 Titel: |
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Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben:: | ... nur genau auf das zu antworten, was "wortwörtlich" vorgegeben wurde. |
Seit wann gehört sowas zum Repertoire eines Dipl.-Sozis? _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig. |
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