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Steuer-Erstattung vor Wohlverhaltensphase

 
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Specknase
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 11:21    Titel: Steuer-Erstattung vor Wohlverhaltensphase Antworten mit Zitat

Stimmt es, dass eine Steuer-Erstattung VOR Aufhebung des Insolvenzverfahrens komplett an den Treuhänder zu überweisen ist?
Auch, wenn der Betrag beim weitem den gesetzlichen Selbstbehalt unterschreitet?

Danke für eure Antworten!
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Specknase,

ja, das ist korrekt, die Erstattung fließt in dei Masse.
Was ist der "gesetzliche Selbstbehalt" ?

Gruss
report
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Specknase
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Gesetzlicher Selbstbehalt ist doch alles was unter der Pfändungsgrenze liegt, oder nicht?
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eidechse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Für Steuererstattungsansprüche gibt es aber gar keine Pfändungsschutzvorschriften. Wahrscheinlich meinst du die Pfändungsfreigrenzen nach § 850 c ZPO iVm der Pfändungstabelle. Die gelten nur für das Arbeitseinkommen.
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