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Verfasst am: 14.02.09, 11:21 Titel: Steuer-Erstattung vor Wohlverhaltensphase
Stimmt es, dass eine Steuer-Erstattung VOR Aufhebung des Insolvenzverfahrens komplett an den Treuhänder zu überweisen ist?
Auch, wenn der Betrag beim weitem den gesetzlichen Selbstbehalt unterschreitet?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 14.02.09, 21:17 Titel:
Hallo Specknase,
ja, das ist korrekt, die Erstattung fließt in dei Masse.
Was ist der "gesetzliche Selbstbehalt" ?
Gruss
report _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Für Steuererstattungsansprüche gibt es aber gar keine Pfändungsschutzvorschriften. Wahrscheinlich meinst du die Pfändungsfreigrenzen nach § 850 c ZPO iVm der Pfändungstabelle. Die gelten nur für das Arbeitseinkommen.
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