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Nehmen wir an, ein EU-Rentner heiratet eine erwerbstätige Frau. Solange die Ehe glücklich bleibt, ist ja alles gut. Aber was passiert bei einer Scheidung?
Sollte die Frau sich aufgrund der Rechtslage in einem Ehevertrag absichern, dass sie keinen Unterhalt an ihren geschiedenen Ehemann zahlen muss? (Wir setzen voraus, dass sein eigenes Vermögen für seinen Lebensunterhalt ausreichend sein wird, seine Ehefrau könnte aber durch Unterhaltszahlungen an ihren geschiedenen Mann in finanzielle Schwierigkeiten geraten.)
Nehmen wir weiter an, beide besitzen eine Immobilie, allerdings ist die Immobilie des Mannes im Wert etwa 3 x höher als die der Frau. Der Mann hat ein Kind aus erster Ehe, die Frau ist kinderlos. Wie können sie sich gegenseitig "gleichwertig" als Erben einsetzen, ohne sein Kind zu übervorteilen?
Diese Rechtslage würde mich interessieren. _________________ Vielen Dank!
Ossi13
wie hoch ist EU-Rente und ggf. Kapitaleinkommen sowie Einkommen der Frau?
Grdsl. ist ein Ausschluss denkbar. Ob dieser in jedem Fall hält, ist schwer zu prognostizieren; das hängt von vielen Faktoren ab - vgl. z.B. diese Infos.
Zitat:
Nehmen wir weiter an, beide besitzen eine Immobilie, allerdings ist die Immobilie des Mannes im Wert etwa 3 x höher als die der Frau. Der Mann hat ein Kind aus erster Ehe, die Frau ist kinderlos. Wie können sie sich gegenseitig "gleichwertig" als Erben einsetzen, ohne sein Kind zu übervorteilen?
Was meinen Sie mit "gleichwertig"? Das Kind ja nur Erbe im Hinblick auf das Vermögen des Vaters werden, ohne Testament, also nach gesetzlicher Erbfolge.
Verstirbt bei gesetzlicher Erbfolge der Vater, erbt die Frau 1/2, das Kind 1/2 des Vermögens/Nachlasses des Mannes. Stirbt die Frau, wird das Kind des Mannes nichts erben. _________________ Gruß
Peter H.
Die EU-Rente liegt bei ca. 1.000 Euro. Das Kapitaleinkommen kann nur geschätzt werden. Sagen wir mal, die Freibeträge für die Zinsertragssteuer werden nicht überschritten. Allerdings hat die Familie noch weitere Immobilien und in jeder Generation quasi nur noch ein Familienmitglied. Der (potenzielle) Ehemann hat noch seine verwitwete Mutter, seinen ebenfalls verwitweten Opa sowie seine Tochter - die allerdings ist verheiratet und hat zwei Kinder (also seine Enkel).
Die Frau hat einen mittleren Verdienst, nehmen wir an es sind knapp 50.000 Euro brutto im Jahr; sie finanziert nebenbei noch ihr Haus.
Wäre die Frau bei einer Scheidung unterhaltspflichtig, weil er EU-Rentenempfänger ist? Oder würden seine Mieteinnahmen voll mitangerechnet? Dann hätte er netto mehr Einkommen als sie.
Bei dem "gleichwertigen" Vererben geht es darum:
Sein Haus ist ein 3-Familienhaus in Süddeutschland. Gute Lage in der Nähe eines Ballungszentrums, Mieteinnahmen etwa 2.000 Euro, Finanzierung fast abgeschlossen.
Ihr Haus ist ein Einfamilienhaus in einer strukturschwachen Gegend, zu ca. 30 % abbezahlt. Hier wohnen beide.
Falls der Mann vor der Frau stirbt, würde die Frau die Hälfte seines Hauses erben?
Falls die Frau vor dem Mann stirbt, würde der Mann ihr komplettes Haus erben? Was ist mit der Familie (Eltern, Bruder und Nichten der Frau)?
Sie schreiben "Stirbt die Frau, wird das Kind des Mannes nichts erben." - Aber doch schon über den Umweg, dass der Mann das Haus der Frau erben würde und irgendwann dann seine Tochter? _________________ Vielen Dank!
Ossi13
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