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Waffenrecht / Jäger

 
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timmendorf
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.10.2008
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 11:25    Titel: Waffenrecht / Jäger Antworten mit Zitat

Hallo,

ich wußte nicht in welches Unterforum schreiben.
Ich hätte eine Frage zum Waffenrecht bei Jägern.
Dort sind ja sehr strenge auflagen gegeben.
Wenn ein Jäger an einen Wald fährt, dort aus dem Wagen aussteigt und nur kurz nach dem rechten sehen will.
Er hat nicht vor zu jagen.
Er läuft etwas durch den Wald und über das Feld davor.
Es hat geschneit und er schaut sich nur nach Spuren um.
Darf er dies mit geschultertem Gewehr?
Ich war der Annahme das er das Gewehr nur mit sich führen darf wenn er unmitalbar auf die Jagd als solche geht?
Also nicht einfach so beim rumlaufen und auf dem Feld schon garnicht.


Danke
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

timmendorf hat folgendes geschrieben::
Darf er dies mit geschultertem Gewehr?


Waffenrecht

Nach WaffR § 13 Abs. 6 darf der Jäger seinen Püsterich mitschleppen.

Gruß

mano[/url]
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hi

wobi der § 13 Abs. 6 erstens von Jagdzwecken spricht und zeitens vom Revier.

Pienzig gesprochen wäre das

Zitat:
Er hat nicht vor zu jagen.
Er läuft etwas durch den Wald und über das Feld davor.
Es hat geschneit und er schaut sich nur nach Spuren um.


weder von erstens noch ausdrücklich zweitens berührt..........
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

timmendorf hat folgendes geschrieben::
Wenn ein Jäger an einen Wald fährt, dort aus dem Wagen aussteigt und nur kurz nach dem rechten sehen will.


§13 WaffR
(6) 1Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen.
Hervorhebung durch mich.

timmendorf hat folgendes geschrieben::
Es hat geschneit und er schaut sich nur nach Spuren um.

Auch bei pingeliger Auslegung würde ich das als vom §13 als gedeckt ansehen. Winken
auch: Steindorf WaffR 8.Aufl. zu §13 Abs. 6 Rz. 11a,12,13.

mano
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 15.02.09, 01:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wer nur nach spuren schauen will, braucht keinen Ballermann. Die aussage ist von § 13 6 nicht gedeckt.
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

@Volker13

sehe ich vollkommen anders. Ich gehe davon aus - davon schreibt der TE allerdings nichts - das der Jägersmann die Spuren im Zusammenhang mit irgendwas?? anschaut oder verfolgt.
Wenn er nicht gerade für den BND nach Spuren schnüffelt, ist das m.M. nach eben Jagdausübung. (Welche Art Getier war das? Muß ich was unternehmen?Ist der 8 Ender endlich da, den ich abschießen will oder hat er das Revier gewechselt?)
Allerdings einräumend, das die Beschreibung des TE etwas dünne ist.
Bisher sehe ich das aber als
Zitat:
Jagdschutz oder zum Forstschutz

von §13 Abs. 6 gedeckt an und da ist die Mitnahme des Püsterichs erlaubt, unabhängig davon ob er schießen will oder nicht.

mano
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Abgesehen davon ist es (wenn es nicht sowieso innerhalb der Schonzeit passiert), schwer dem Jäger nachzuweisen, daß er nicht villeicht doch seine Schrotschleuder einsetzen wollte, falls am Ende der Spur was leckeres auf ihn lauert..
_________________
Geist ist Geil!
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Cathe
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 14:30    Titel: Re: Waffenrecht / Jäger Antworten mit Zitat

timmendorf hat folgendes geschrieben::

Wenn ein Jäger an einen Wald fährt, dort aus dem Wagen aussteigt und nur kurz nach dem rechten sehen will.


Hallo,
hier haben wir schon die erste Stolperfalle:
Es ist zu unterscheiden, ob er an einen x-beliebigen Wald fährt, oder an einen Wald, an dem dieser Jäger auch berechtigt ist.
Handelt es sich um einen x-beliebigen Wald, dann darf er dort nicht mit der Waffe herumlaufen. Hat er das Jagdrecht in diesem Wald, dann darf er dort auch mit Waffe herumlaufen.




timmendorf hat folgendes geschrieben::

Er hat nicht vor zu jagen.


Was er vor hat oder nicht ist ohne Bedeutung. Was zählt ist nur, ober er an der Stelle berechtigt ist




timmendorf hat folgendes geschrieben::

Er läuft etwas durch den Wald und über das Feld davor.
Es hat geschneit und er schaut sich nur nach Spuren um.
Darf er dies mit geschultertem Gewehr?


Wenn er an der Stelle berechtigt ist, dann darf er das.





timmendorf hat folgendes geschrieben::

Ich war der Annahme das er das Gewehr nur mit sich führen darf wenn er unmitalbar auf die Jagd als solche geht?
Also nicht einfach so beim rumlaufen und auf dem Feld schon garnicht.


Wenn der Jäger nur nach Spuren sehen möchte, wird er die Waffe bestimmt zu Hause lassen. Aber es könnte doch sein, dass beim Spuren sehen, unabhängig von den Spuren, sich eine Situation ergibt, die Waffe zu benötigen. Dann würde er sich doch ärgern, wenn er die Waffe zu Hause gelassen hat.
Daher wird er diese auch mitnehmen.
Und er ist berechtigt diese dann auch überall dort zu führen, wo er jagdberechtigt ist. Das kann auf dem Feld sein, oder im Wald.




Gruß


.
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