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Impressum: Anschrift auf Anfrage?

 
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samson501
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Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 186

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 02:47    Titel: Impressum: Anschrift auf Anfrage? Antworten mit Zitat

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob es zulässig ist, in einem Impressum lediglich eine E-Mail-Adresse preiszugeben und dazu den Vernerk zu machen: Anschrift auf Anfrage?

Man hätte ja in dem Fall per E-mail die Möglichkeit, sich die Anschrift geben zu lassen, aber der Anbieter der Seite verhindert, dass irgendwer durch das Googeln nach seinem Namen an seine Adresse kommt, ohne dass dies in Zusammenhang mit der Homepage steht.

Danke für eine kurze Info,

Samson501
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 08:39    Titel: Re: Impressum: Anschrift auf Anfrage? Antworten mit Zitat

samson501 hat folgendes geschrieben::
..ob es zulässig ist, in einem Impressum lediglich eine E-Mail-Adresse preiszugeben und dazu den Vernerk zu machen: Anschrift auf Anfrage?.

Nein.
Hier findet man, was im Impressum zu stehen hat.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Der Sinn der Anschrift ist ja u.a., daß man eine Adresse hat, an die man eine evtl. Klageschrift schicken lassen kann.
Wenn der Anbieter dann keine Lust mehr hat, verrät er einfach niemandem seine Adresse und lacht sich ins Fäustchen? Sehr böse
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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