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Verfasst am: 14.02.09, 15:09 Titel: Unverzüglich / ordentliche Mitglieder
Welche Frist ist laut Rechtsprechung im Vereinsrecht unter dem Begriff "unverzüglich" zu verstehen ?
Wenn in der Satzung der Begriff "ordentliche Mitglieder" nicht geregelt ist, was ist dann darunter zu subsummieren? _________________ Das ist nur meine persönliche Meinung.
Hallo,
"unverzüglich" bedeutet "ohne schuldhafte Verzögerung".
Jemand, der "unverzüglich" etwas tun muss, muss dies also tun, sobald er nicht mehr durch Umstände, die er nicht zu vertreten hat, daran gehindert wird.
"ordentliche Mitglieder" sind, sofern die Satzung diesen Begriff nicht näher definiert, alle Mitglieder.
Ein nicht durch Gesetz oder anderweitig (z.B. durch die Satzung) verbindlich definierter Begriff (hier: "ordentlich") ist so zu behandeln, als sei er gar nicht vorhanden.
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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