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Verfasst am: 14.02.09, 15:31 Titel: AG gibt falsche tatsachen vor (schwarzarbeit)
Angenommen wird folgender Fall:
In einem kleinen Unternehmen wird aufgrund einer schlechten finanziellen Lage entschieden das alle Arbeitnehmer kurzzeitig als Minjobler angestellt werden bis sich die Lage entspannt hat.
Somit wurde ein Teil vom Arbeitsamt bezahlt und der „Lohn“ beschränkte sich auf 165€. Da jedoch vom AG festgestellt wurde dass doch mehr Arbeitsstunden der AN benötigt werden als ihnen vom Arbeitsamt erlaubt wird, sagte er den AN das es ok wäre wenn sie mehr Stunden im Monat Arbeiten als ihnen erlaubt wird. Dies begründet der AG damit, dass er dies mit dem Arbeitsamt besprochen hätte und es dem AG erlaubt wurden wäre, ein spezielles Konto anzulegen auf welche der Lohn der Mehrleistung eingezahlt wird. Dieses Geld aus diesen Einzahlungen sollte dann als „Prämie“ (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) ausgezahlt werden. Desweiteren gab er an das es auch möglich wäre einen Monat mehr zu arbeiten und dafür dann in den folge Monaten weniger um, die vorgegebenen Stunden vom Arbeitsamt nicht zu überschreiten.
Dies wurde von den AN ohne weiteres geglaubt. Nach einiger Zeit wird das Unternehmen überraschend von Zollamt besucht und alle AN werden verhört. Diese sagen natürlich die Angaben des AG (bezüglich des speziellen Kontos usw.) aus. Es stellte sich dann raus das der AG alle Sozial und Steuerabgaben unterschlagen hat, und es keinerlei Abmachungen mit dem Arbeitsamt gab welche, es den AN gestattet mehr bzw. länger zuarbeiten als es ihnen vom Arbeitsamt erlaubt wurden ist. Dieses mysteriöse Konto besteht natürlich auch nicht. So wurde eine Ermittlung wegen Steuerbetrugs und Schwarzarbeit etc. gegen den AG eingeleitet.
Aufgrund dessen resultierte nun daraus auch ein Strafverfahren gegen die AN welche der Schwarzarbeit beschuldigt werden. Die AN habe dies jedoch nicht beabsichtigt und waren sich sicher dass keine Rechtswidrige Handlung Ihrerseits vorliegt da, wie beschrieben der AG eine Absprache mit dem Arbeitsamt vorgab.
Ebenfalls kam es zu plötzlichen Entlassungen der AN welche im vollen Maße gegen den AG ausgesagt haben.
Welche Rechte bzw. wege hätten nun die AN um sich dagegen zur Wehr zu setzen? Da diese ja nur durch die Angaben falscher Tatsachen des AG in diese Schwarzarbeit gerutscht sind.
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