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basti21jdel Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.02.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 14.02.09, 15:43 Titel: Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung trotz Krankheit |
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Hallo Leute
Ich habe heute eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung von meinem Arbeitgebererhalten, obwohl ich Krankgeschrieben war. Ich habe mich rechtzeitig Krank gemeldet und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt noch am selben Tag beim Arbeitgeber rein reichen lassen.
Trotzallem bekam ich nun diese Abmahnung mit der Begründung das ich die Arbeitverweigert wäre mein Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis nicht nachgekommen.
Desweitern drohen die mir damit das die Fehlzeiten nicht entlohnt werden da ich sie selber zu verantworten habe! Wie soll ich mich verhalten ist die Abmahnung korrekt?
Wie ist die Rechtslage, was meint ihr dazu?
Lg Basti |
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pcwilli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 4139 Wohnort: Hattingen
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Verfasst am: 14.02.09, 16:22 Titel: |
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Wenn ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreiche kann ich wohl schlecht im Betrieb sein und die Arbeit verweigern.
Auch kann wenn ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst im Betrieb abgebe ich keine Arbeitsverweigerung machen da ich ja nicht Arbeiten darf.
Bei einer Arbeitsunfähigkeit und nach Einreichung beim Arbeitgeber ist dieser zur Lohnfortzahlung verpflichtet.
Die Verpflichtung entfällt nur bei groben Selbstverschulden ( z. Bspl. selbst angefangene Schlägerei )
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne) |
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basti21jdel Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.02.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 14.02.09, 16:29 Titel: |
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Hallo PCWILLI
ersmal danke für die antwort!
Ich hatte eine Magenverstimmung also nichts selbstverschuldetes!
Habe ein bisschen angst vorm gang zum anwalt wegen den kosten weil ich keine rechtsschutzversicherung habe! |
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pcwilli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 4139 Wohnort: Hattingen
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Verfasst am: 14.02.09, 17:16 Titel: |
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Auch kein Gewerkschaftsmitglied ?
Wenn ja dahingehen und die stehen das schon mit Dir durch.
Ansonsten eine Nachfrage beim Anwalt kostet nicht die Welt und der wird evtl auch über Kostenübernahme usw. beraten.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne) |
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basti21jdel Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.02.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 14.02.09, 17:18 Titel: |
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ne bin kein Gewerkschaftsmitglied |
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Dummerchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 14.02.09, 18:38 Titel: |
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Wann sollst du denn die Arbeit verweigert haben?
Dass du die Abmahnung heute erhalten hast, bedeutet ja nicht, dass das Fehlverhalten heute gewesen sein soll. |
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 14.02.09, 20:22 Titel: |
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evtl. die Krankheit vorher "angekündigt"? _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
81:2/ -4K |
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basti21jdel Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.02.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 14.02.09, 20:45 Titel: |
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die arbeit soll ich am 12.02.2009 sprich Donnerstag verweigert haben,also den tag an dem ich mich Krankgemeldet habe und die Krankmeldung auch rein gereicht habe! Die Krankmeldung hae ich natürlich NICHT vorher angekündigt |
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Elektrikör FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 2304 Wohnort: Wehringen
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Verfasst am: 14.02.09, 21:20 Titel: |
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basti21jdel hat folgendes geschrieben:: | die arbeit soll ich am 12.02.2009 sprich Donnerstag verweigert haben,also den tag an dem ich mich Krankgemeldet habe und die Krankmeldung auch rein gereicht habe! Die Krankmeldung hae ich natürlich NICHT vorher angekündigt |
Hallo,
unsere MA müssen sich spätesten zum Arbeitsbeginn beim Vorgesetzten melden, wenn sie krank sind und nicht kommen können.
Ist das bei euch auch so?
Wurde das gemacht?
Ist DAS vielleicht der Grund für die Abmahnung?
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet |
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basti21jdel Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.02.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 14.02.09, 21:23 Titel: |
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Ja ich habe mich rechtzeitig genug gemeldet musste auch 4 bis 5 mal anrufen bis ich jemanden erreicht habe |
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Fragende? FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 39 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 18.02.09, 15:57 Titel: |
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Hallo,
es wäre - denke ich - hilfreich, den genauen Text der Abmahnung zu kennen (in anonymisierter Form).
Meist ist jedoch bei der sinnvollste Rat, einfach GAR NICHTS zu tun und, sollte die Abmahnung wirklich nicht der Wahrhheit entsprechen, für die eigenen Unterlagen eine Art Gegendarstellung zu fertigen und Beweise zu "sichern".
Ist die Abmahnung jedoch nur ansatzweise gerechtfertigt: Verhalten ändern!
Beruht sie auf Konflikten/Kommunkationsschwierigkeiten: Reden hilft (oft).
Gruß |
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basti21jdel Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.02.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 18.02.09, 17:32 Titel: |
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Hier der genaue Text:
Betreff.: Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung
Sehr geehrter Herr XY,
am 12.02.2009 aben Sie einen Einsatz beim Kunden erhalten. Diesen Einsatz aben Sie nicht wahrgenommen.
Damit haben Sie die Ausführung der Ihnen obliegenden Arbeit verweigert und verletzten dadurch ihre Pflichten aus dem Arbeitverhältnis. Verstöße dieser Art können zu Auftrags- und Kundenverlusten führen.
Wir fordern Sie auf, sich in Zukunft an Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten zu halten und mahnen Sie hiermit ab. Weiter Verstöße gegen Ihre Pflichten als Arbeitnehemer werden Arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur ordendlichen oder gegebenenfalls sogar fristlosen Kündigung haben.
Wir weisen darauf hin, das die Fehlzeiten aus Gründen entstanden sind, die Sie zu vertretem haben; daher werden diese Fehlzeiten von uns nicht vergütet.
Eine Durchschrift dieser Abmahnung werden wir zu ihrer Personalakte nehmen
Mit freundlichen Grüßen
Frima XY |
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Dummerchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 18.02.09, 19:40 Titel: |
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basti21jdel hat folgendes geschrieben:: |
...einen Einsatz beim Kunden erhalten. Diesen Einsatz aben Sie nicht wahrgenommen. |
Das wirft jetzt ein ganz neues Licht auf die Abmahnung. Du arbeitest fuer eine Zeitarbeit? Oder in einem Kundendienst?
Wie sieht es da mit deiner vertraglichen Regelung aus: Abmeldung nur in der eigenen Firma oder auch beim Kunden? Hast du dich beim Kunden abgemeldet? |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 18.02.09, 20:02 Titel: |
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Die Abmahnung ist wenn die Geschichte insgesamt so stimmt in meinen Augen wertlos.
Der AG mahnt in Kenntniss der Arbeitsunfähigkeit die Nichtaufnahme der Arbeit ab, das ist Schwachsinn.
Er könnte wenn es so wäre die zu späte Krankmeldung abmahnen, das macht er aber nicht.
Hast du denn mal mit dem AG geredet? Behauptet er keine AU-Bescheinigung bekommen zu haben? Wenn ja nochmal nachreichen und auch fragen wie man sich im Fall der Krankheit genau korrekt verhält. Wenn man anrufen/benachrichtigen soll.
MfG
Matthias |
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Kleinalrik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 365
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Verfasst am: 19.02.09, 01:55 Titel: |
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"...das die Fehlzeiten aus Gründen entstanden sind, die Sie zu vertretem haben;"
Wie ist das denn zu verstehen? Mutwillig vor die Wand gelaufen, um sich arbeitsunfähig schreiben zu lassen?
Was auch unerheblich wäre. Arbeitsunfähig ist arbeitsunfähig und keine Arbeitsverweigerung. |
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