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Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung trotz Krankheit
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basti21jdel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.02.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 15:43    Titel: Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung trotz Krankheit Antworten mit Zitat

Hallo Leute
Ich habe heute eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung von meinem Arbeitgebererhalten, obwohl ich Krankgeschrieben war. Ich habe mich rechtzeitig Krank gemeldet und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt noch am selben Tag beim Arbeitgeber rein reichen lassen.

Trotzallem bekam ich nun diese Abmahnung mit der Begründung das ich die Arbeitverweigert wäre mein Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis nicht nachgekommen.

Desweitern drohen die mir damit das die Fehlzeiten nicht entlohnt werden da ich sie selber zu verantworten habe! Wie soll ich mich verhalten ist die Abmahnung korrekt?
Wie ist die Rechtslage, was meint ihr dazu?

Lg Basti
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreiche kann ich wohl schlecht im Betrieb sein und die Arbeit verweigern.
Auch kann wenn ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst im Betrieb abgebe ich keine Arbeitsverweigerung machen da ich ja nicht Arbeiten darf.

Bei einer Arbeitsunfähigkeit und nach Einreichung beim Arbeitgeber ist dieser zur Lohnfortzahlung verpflichtet.

Die Verpflichtung entfällt nur bei groben Selbstverschulden ( z. Bspl. selbst angefangene Schlägerei )

Gruß
pcwilli
_________________
Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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basti21jdel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.02.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo PCWILLI

ersmal danke für die antwort!

Ich hatte eine Magenverstimmung also nichts selbstverschuldetes!
Habe ein bisschen angst vorm gang zum anwalt wegen den kosten weil ich keine rechtsschutzversicherung habe!
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Auch kein Gewerkschaftsmitglied ?
Wenn ja dahingehen und die stehen das schon mit Dir durch.

Ansonsten eine Nachfrage beim Anwalt kostet nicht die Welt und der wird evtl auch über Kostenübernahme usw. beraten.

Gruß
pcwilli
_________________
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basti21jdel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.02.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

ne bin kein Gewerkschaftsmitglied
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wann sollst du denn die Arbeit verweigert haben?
Dass du die Abmahnung heute erhalten hast, bedeutet ja nicht, dass das Fehlverhalten heute gewesen sein soll.
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J_Denver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

evtl. die Krankheit vorher "angekündigt"?
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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basti21jdel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.02.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

die arbeit soll ich am 12.02.2009 sprich Donnerstag verweigert haben,also den tag an dem ich mich Krankgemeldet habe und die Krankmeldung auch rein gereicht habe! Die Krankmeldung hae ich natürlich NICHT vorher angekündigt
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Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

basti21jdel hat folgendes geschrieben::
die arbeit soll ich am 12.02.2009 sprich Donnerstag verweigert haben,also den tag an dem ich mich Krankgemeldet habe und die Krankmeldung auch rein gereicht habe! Die Krankmeldung hae ich natürlich NICHT vorher angekündigt



Hallo,

unsere MA müssen sich spätesten zum Arbeitsbeginn beim Vorgesetzten melden, wenn sie krank sind und nicht kommen können.
Ist das bei euch auch so?
Wurde das gemacht?
Ist DAS vielleicht der Grund für die Abmahnung?



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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basti21jdel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.02.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ja ich habe mich rechtzeitig genug gemeldet musste auch 4 bis 5 mal anrufen bis ich jemanden erreicht habe
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Fragende?
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 39
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es wäre - denke ich - hilfreich, den genauen Text der Abmahnung zu kennen (in anonymisierter Form).

Meist ist jedoch bei der sinnvollste Rat, einfach GAR NICHTS zu tun und, sollte die Abmahnung wirklich nicht der Wahrhheit entsprechen, für die eigenen Unterlagen eine Art Gegendarstellung zu fertigen und Beweise zu "sichern".

Ist die Abmahnung jedoch nur ansatzweise gerechtfertigt: Verhalten ändern!

Beruht sie auf Konflikten/Kommunkationsschwierigkeiten: Reden hilft (oft).

Gruß
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basti21jdel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.02.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hier der genaue Text:

Betreff.: Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung

Sehr geehrter Herr XY,
am 12.02.2009 aben Sie einen Einsatz beim Kunden erhalten. Diesen Einsatz aben Sie nicht wahrgenommen.

Damit haben Sie die Ausführung der Ihnen obliegenden Arbeit verweigert und verletzten dadurch ihre Pflichten aus dem Arbeitverhältnis. Verstöße dieser Art können zu Auftrags- und Kundenverlusten führen.

Wir fordern Sie auf, sich in Zukunft an Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten zu halten und mahnen Sie hiermit ab. Weiter Verstöße gegen Ihre Pflichten als Arbeitnehemer werden Arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur ordendlichen oder gegebenenfalls sogar fristlosen Kündigung haben.

Wir weisen darauf hin, das die Fehlzeiten aus Gründen entstanden sind, die Sie zu vertretem haben; daher werden diese Fehlzeiten von uns nicht vergütet.

Eine Durchschrift dieser Abmahnung werden wir zu ihrer Personalakte nehmen

Mit freundlichen Grüßen

Frima XY
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Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

basti21jdel hat folgendes geschrieben::

...einen Einsatz beim Kunden erhalten. Diesen Einsatz aben Sie nicht wahrgenommen.


Das wirft jetzt ein ganz neues Licht auf die Abmahnung. Du arbeitest fuer eine Zeitarbeit? Oder in einem Kundendienst?

Wie sieht es da mit deiner vertraglichen Regelung aus: Abmeldung nur in der eigenen Firma oder auch beim Kunden? Hast du dich beim Kunden abgemeldet?
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Die Abmahnung ist wenn die Geschichte insgesamt so stimmt in meinen Augen wertlos.

Der AG mahnt in Kenntniss der Arbeitsunfähigkeit die Nichtaufnahme der Arbeit ab, das ist Schwachsinn.

Er könnte wenn es so wäre die zu späte Krankmeldung abmahnen, das macht er aber nicht.

Hast du denn mal mit dem AG geredet? Behauptet er keine AU-Bescheinigung bekommen zu haben? Wenn ja nochmal nachreichen und auch fragen wie man sich im Fall der Krankheit genau korrekt verhält. Wenn man anrufen/benachrichtigen soll.

MfG
Matthias
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 01:55    Titel: Antworten mit Zitat

"...das die Fehlzeiten aus Gründen entstanden sind, die Sie zu vertretem haben;"

Wie ist das denn zu verstehen? Mutwillig vor die Wand gelaufen, um sich arbeitsunfähig schreiben zu lassen?
Was auch unerheblich wäre. Arbeitsunfähig ist arbeitsunfähig und keine Arbeitsverweigerung.
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