Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo,
Familie A bemängelt das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften in Ihrer Hotelanlage u.a.
Fehlen eines beheizten Pools, Kinderanimation usw.
Der Reiseveranstalter stimmt einem Umzug in eine andere Anlage nur unter der Bedingung
einer sofortigen Nachzahlung zu, obwohl ausser den zugesicherten Eigenschaften kein
höherer Standard gefordert wurde. Der Reiseveranstalter kann vom Preis her kein
vergleichbares Angebot anbieten.
Kann Familie A diese Nachzahlung nach dem Urlaub bemängeln oder zurückfordern ?
Kann Familie A diese Nachzahlung nach dem Urlaub bemängeln oder zurückfordern ?
Es ist m. M. nach die Pflicht eines Reiseveranstalters berechtigte (und in diesem Fall wohl bereits anerkannte) Mängelbeschwerden sofort abzustellen und nicht den Kunden zur Kasse zu bitten, um die Mängelbeseitigung einzuleiten. Offenbar ist eine (dem Reiseveranstalter unbequeme) Lösung vor Ort möglich. Selbst in Vorkasse zu gehen ist riskant: Siehe Nr.4 im Artikel.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.