Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Umzug durch mangelhafte Unterbringung - Nachzahlung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Umzug durch mangelhafte Unterbringung - Nachzahlung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Nilufer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2006
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 15:50    Titel: Umzug durch mangelhafte Unterbringung - Nachzahlung Antworten mit Zitat

Hallo,
Familie A bemängelt das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften in Ihrer Hotelanlage u.a.
Fehlen eines beheizten Pools, Kinderanimation usw.
Der Reiseveranstalter stimmt einem Umzug in eine andere Anlage nur unter der Bedingung
einer sofortigen Nachzahlung zu, obwohl ausser den zugesicherten Eigenschaften kein
höherer Standard gefordert wurde. Der Reiseveranstalter kann vom Preis her kein
vergleichbares Angebot anbieten.

Kann Familie A diese Nachzahlung nach dem Urlaub bemängeln oder zurückfordern ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 17:18    Titel: Re: Umzug durch mangelhafte Unterbringung - Nachzahlung Antworten mit Zitat

Nilufer hat folgendes geschrieben::
Kann Familie A diese Nachzahlung nach dem Urlaub bemängeln oder zurückfordern ?


Es ist m. M. nach die Pflicht eines Reiseveranstalters berechtigte (und in diesem Fall wohl bereits anerkannte) Mängelbeschwerden sofort abzustellen und nicht den Kunden zur Kasse zu bitten, um die Mängelbeseitigung einzuleiten. Offenbar ist eine (dem Reiseveranstalter unbequeme) Lösung vor Ort möglich. Selbst in Vorkasse zu gehen ist riskant: Siehe Nr.4 im Artikel.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.