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GWD trotz Studium

 
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Forchbar
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 15:56    Titel: GWD trotz Studium Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich versuche gerade ein Frage zu klären, zu der ich jedoch nirgends wirklich Rat fand.

Zur Situation:

Person A wurde 2007 T2 gemustert.
Nach abgeschlossener Schulausbildung (2008/Abi), brach sich Person A bei einem Unfall das Armgelenk und wurde behandelt. Dezember 2008 war auch Ende mit der
Physiotherapie.
Aufgrund des Bruchs verlangte Person A eine erneute Musterung, welche im Februar diesen Jahres erfolgte.
Es wurde beschränkte Bewegungsfähigkeit festgestellt, jedoch T2 mit weiteren einschränkungen festgestellt.
Person A befindet sich seit Oktober 08 in einem Studium, da das KWEA ihm sagte, dass Sie ihm nicht zusichern könnten, dass er eingezogen würde und er sich trotzdem etwas suchen solle.

Person A weiß, dass ab 1.10 (3.Semester) eine Rückstellung möglich ist, sowie, dass man 6 Jahre zum Katastrophenschutz gehen könnte.

Person A möchte jedoch auch zur Bundeswehr, aber nicht sein Studium unterbrechen, daher erscheint lediglich einen Aufschub herbeizuführen als einzige Lösung, damit man nach dem Studium eingezogen wird.
Wie wäre es möglich diesen Aufschub zu bekommen, bzw, was könnte Person A in dieser Situation machen?

Schon im voraus vielen Dank.

MfG Forchbar
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 14.02.09, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Klares Nein. Bis zum 01.10. besteht die Gefahr, dass eingezogen wird.
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

So lange noch keine Einberufung da ist, kann man bspw. mit einem KDV Verfahren (unbegründeter Antrag) genug Zeit bis zum 3. Semester gewinnen. Man stellt einen KDV Antrag, begründet diesen aber nicht. Irgendwann kommt die Aufforderung, man solle diesen begründen. Macht man aber nicht. KDV wird abgelehnt. Anschließend Klage beim Verwaltungsgericht einlegen. Während dieses ganzen KDV bzw. Klageverfahrens ist man vor einer Einberufung geschützt. Im dritten Semester kann man dann die Klage zurückziehen und sich mit der nicht anerkannten KDV abfinden. Anschließend beim KWEA Antrag auf Zurückstellung stellen, der auch genehmigt werden muss. Sollte das Studium dann noch vor dem 25. Geburtstag beendet werden, kann man auch noch zum Bund gezogen werden.
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