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Verfasst am: 14.02.09, 15:57 Titel: AGB Schutzmassnahme für Kleingewerbe???
Folgende Frage geht mir z.Zt. durch den Kopf.
Jemand betreibt ein Kleingewerbe ( Copyshop, Druckerei) neben seinem Hauptberuf. Handelspartner sind hauptsächlich Privatkunden und wenigere größere Firmen (GmbH`s). Ist es nun möglich als Kleingewerbetreibender (Umsatzsteuerbefreit) eine AGB zu erstellen und diese zur Geltung zu bringen??
Was wäre z.B. wenn eine der größeren GmbHs beim Kleingewerbe etwas drucken lässt, durch irgendeinen Fehler seitens der Druckmaschine sind einige Drucke leicht versetzt. Die GmbH füllt ohne diese Drucke zu prüfen die Zettel aus und es entsteht ein Schaden. Streitwert 50.000€, muss dies der Kleingewerbetreibende nun tragen??
Würde hier eine AGB Abhilfe schaffen?? Klausel "Schadenersatzansprüche nur wenn Auftragnehmer fahrlässig gehandelt hat ect.???? Lieferung ist zu prüfen ect. !"
Wie würde die Rechtslage aussehen, wenn man statt den AGB es sich
vereinfachen würde und z.B. auf der Rechnung/Lieferschein darauf hinweist, dass
die gelieferte Ware direkt geprüft werden soll und eventuelle Mängel binnen 14
Tage nach Lieferung schriftlich zu beanstanden sind.
Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen .
Würde der Geschäftspartner dagegen keinen Einwand einräumen wäre es doch wie bei
der AGB, dass er dies akzeptiert und anerkannt hat oder??
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