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AGB Schutzmassnahme für Kleingewerbe???

 
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andykehl
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.06.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 15:57    Titel: AGB Schutzmassnahme für Kleingewerbe??? Antworten mit Zitat

Folgende Frage geht mir z.Zt. durch den Kopf.

Jemand betreibt ein Kleingewerbe ( Copyshop, Druckerei) neben seinem Hauptberuf. Handelspartner sind hauptsächlich Privatkunden und wenigere größere Firmen (GmbH`s). Ist es nun möglich als Kleingewerbetreibender (Umsatzsteuerbefreit) eine AGB zu erstellen und diese zur Geltung zu bringen??

Was wäre z.B. wenn eine der größeren GmbHs beim Kleingewerbe etwas drucken lässt, durch irgendeinen Fehler seitens der Druckmaschine sind einige Drucke leicht versetzt. Die GmbH füllt ohne diese Drucke zu prüfen die Zettel aus und es entsteht ein Schaden. Streitwert 50.000€, muss dies der Kleingewerbetreibende nun tragen??

Würde hier eine AGB Abhilfe schaffen?? Klausel "Schadenersatzansprüche nur wenn Auftragnehmer fahrlässig gehandelt hat ect.???? Lieferung ist zu prüfen ect. !"
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Auch ein Kleingewerbetreibender kann AGB erstellen und zum Inhalt seiner Verträge machen.
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andykehl
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.06.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wie würde die Rechtslage aussehen, wenn man statt den AGB es sich
vereinfachen würde und z.B. auf der Rechnung/Lieferschein darauf hinweist, dass

die gelieferte Ware direkt geprüft werden soll und eventuelle Mängel binnen 14
Tage nach Lieferung schriftlich zu beanstanden sind.
Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen .

Würde der Geschäftspartner dagegen keinen Einwand einräumen wäre es doch wie bei
der AGB, dass er dies akzeptiert und anerkannt hat oder??
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 07:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ein solcher Hinweis, formularmäßig aufgenommen, ist bereits eine AGB.

Unter Kaufleuten ist ein solcher Hinweis nicht nötig. Genau dies steht in § 377 HGB, ist also geltendes Recht.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei man sich immer bewusst sein muss, daß eine gesetzliche Regelung immer die AGB "schlägt"
_________________
Geist ist Geil!
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