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Verfasst am: 15.02.09, 03:38 Titel: Wertminderung anhand Gutachten oder auch anders möglich?
Könnte A entgegen eines Gutachtens des von ihm selbst beauftragten Sachverständigen mehr als die von diesem angenommenen 600 Euro Wertminderung bei der Versicherung geltend machen, wenn er anhand Methoden "Ruhkopf-Sahm", "Halbgewachs" oder "Hamburger Modell" auf ca. 930 -1000 Euro Wertminderung bei seinem Pkw kommt?
Oder gilt bei Versicherung nur das Gutachten bzw. müssen sich diese nicht an die gängigen Berechnungsmethoden halten?
Die Versicherung hat halt schon Kenntnis vom Gutachten, daher bei Gutachter selbst Änderung nur schwer möglich!
Eine Wertminderung (Wm) wird nicht errechnet sondern vom Gutachter ermittelt...!
Da können diverse Rechenmethoden nur einen äusserst groben Rahmen bieten, die in der Realität wenig Bestand haben.
Aufgrund verschiedener Faktoren erhöht oder vermindert sich dieser Wert, obwohl "rechnerisch" ein anderer "erreichbar" wäre.
Vor Gerichten wird unterschiedlich anerkannt, welche Methode richtiger, bzw. weniger falsch sind.....
Diese Rechenmodelle berücksichtigen nur den "materiellen Faktor" eines Fahrzeuges, aber nicht, bzw. nicht genug detailiert die jeweilige Modellausstattung, saisonale Einflüsse und regionale Begebenheiten.
Falls Gutachter nachbessern will, steht es ihm schon frei dies zu tun, allerdings sollte er auch genauestens erklären können, wie er die Werte (vor und nach der Ga-korrektur) ermittelt hat....
Schöne Erklärung _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Verfasst am: 15.02.09, 15:42 Titel: Wertminderung Gutachten oder andere Berechnung
Es stellt sich dann die Frage wieso diverse Urteile vorgenommen wurden, die sich auf die unterschiedlichen Modelle berufen. Zudem wurde in Erfahrung gebracht, dass manche Gerichte die verschiedenen Modelle nicht anerkennen bzw. anerkennen.
Gutachter hat Spielraum, Problem ist für mich nur, dass er sich auf Modelle beruft und dann extrem abwich.
Voraussetzungen sind wohl bei so neuem Fahrzeug mit so wenigen Kilometern schon sehr gut, dass eher der Höchstsatz nach Modell A, B... anerkannt werden müßte, ansonsten könnte man ja gleich auf Modelle verzichten und nur nach Gutdünken urteilen.
Saison und Region können nicht so eine große Rolle spielen oder?
Gutachter wird sich schon noch rechtfertigen müssen, (Wortsperre: Firmename) gab Auskunft, dass A auch weiteren Gutachter einschalten könnte und der korrigieren könnte.
Stellt sich nur die Frage, wer den bezahlen müßte?
--> Gutachter hat Spielraum,
....der/die RichterIn auch...
--> Saison und Region können nicht so eine große Rolle spielen oder?
...Großstadt mit hohem Fahrzeugangebot hat andere Preisstrukturen wie überwiegend ländliche Region mit wenig Händlern....
--> ...gab Auskunft, dass A auch weiteren Gutachter einschalten könnte und der korrigieren könnte.
...dies kann auch der erstbeauftragte Sv tun im Rahmen des Nachbesserungsrechts....
--> ...dass eher der Höchstsatz nach Modell A, B... anerkannt werden müßte,
...i.d.R. wird oftmals der ermittelte Wert im Ga genommen...(feilschen ist ne andere Sache), deshalb sollte der Sv auch eine entsprechende Begründung für sein Zahlenwerk liefern können....und ggf. nachbessern....
Grundsätzlich besteht schon die Möglichkeit, einen anderen Sv zur Ermittlung einer Wm heranzuziehen, aber dies geht erstmal kostentechnisch auf die Kappe des "Bestellers" und falls massive Unterschiede bestehen kann der erste Sv diese in Rechnung gestellt bekommen, je nachdem was im Gutachtenauftrag und den AGB des ersten Sv detailiert drinsteht...!
Nochmals zur Erläuterung...
Die Ruhkopp/Sahm-etc.-Berechnungen sind statische Werte, die schwerpunktmäßig aus dem jeweiligen technischen Teil berechnen sollen...(aber häufig nicht tun...)
Je nach Gängigkeit eines Modells, regionaler Situation und saisonaler Nachfrage stellen sich unterschiedliche Werte heraus, die von o.g. Berechnungen stark abweichen können.
Außerdem sollte auch erwähnt werden, daß verschiedene Berechnungsmodelle unterschiedliche Werte liefern, weil die Gewichtung von einzelnen (Gutachten-)Positionen unterschiedlich eingerechnet werden.
Allein daran sieht man daß kene grundsätzliche Berechnungsmethode favorisiert werden kann und es zu regionalen, gerichtlich und Versichererseitig häufiger gehandhabten Methoden kommt....im Kern zählt aber immer Ermittlung vor Berechnung.
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