Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Person A ist bei einem Arbeitnehmer Verleiher oder wie sich das schimpft beschäftigt.
Person A muss einmal im Jahr an einem 2 Tage je 8 Stunden dauernden Fit Training teilnehmen.
Dies ist vom Gesetzgeber für diesen Beruf vorgeschrieben und gilt als Arbeitszeit die von der Firma oder dem Betrieb als volle Arbeitszeit bezahlt werden muss.
Jetzt wurde im Arbeitsvertrag festgelegt das für die Zeit des Trainings und auch, wenn nicht im Zusammenhang, Ausbildungen an Fahrzeugen stattfinden der Stundenlohn im Schnitt um 3,00 € bis 4,00 € gekürzt gezahlt wird.
Ich weiß, vertraglich festlegen kann man alles und wer dann unterschreibt ist selbst Schuld, aber ist dies überhaupt gesetzmäßig zulässig?
Wird der Arbeitnehmer dadurch nicht benachteiligt ?
Dabei gesagt, wenn das Fit Training nicht durchgeführt wird, darf die Person den Beruf nicht weiter ausüben. Also eine wichtige Sache.
Außerdem muss, da der Arbeitgeber eine Anreise am Vortag nicht zustimmt, der Arbeitnehmer am Tage des Trainings um 4.00Uhr aufstehen, danach gut 5 Stunden mit Zug und Taxi bis zu dem Veranstaltungsort fahren und dann nochmal 5 bis 6 Stunden konzentriert an diesem Training oder Unterricht teilnehmen.
Was oder wieweit ist dies zulässig ? ?
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.