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Betriebliche Altersvorsorge und VL

 
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iffets
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 11:04    Titel: Betriebliche Altersvorsorge und VL Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
ich habe kürzlich den AG gewechselt. Seit einigen Jahren habe ich über VL (liege allerdings über der Grenze) eine Lebensversicherung und zahle über Entgeltumwandlung in eine betreibliche Altersvorsorge. Bei meinem letzten AG-Wechsel hatte ich keine Probleme mit der Übernahme dieser Verträge. Mein neuer AG stellt sich allerdings quer. Nun meine Frage: habe ich einen Anspruch auf diese Versicherungen, da sie ja aus meinem Brutto finaziert werden? Hat jemand eine Idee, wie die Rechstlage ist?
Mein neuer AG bietet mir auch keine andere betr. Altervorsorge an...
Gruß,
iffets
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Superloumis
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

In der Betrieblichen Altersversorgung gibt es verschiedene Durchführungswege. Die bekanntesten/häufigsten sind Direktversicherung, Pensionskasse und Unterstützungskasse (UK). Im Betriebsrentengesetz ist geregelt, dass ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Möglichkeiten zur bAV anbieten muss, den Durchführungsweg bestimmt der Arbeitgeber
§ 1a Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
(1) 1Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. ... 3Ist der Arbeitgeber zu einer Durchführung über einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse (§ 1b Abs. 3) bereit, ist die betriebliche Altersversorgung dort durchzuführen; andernfalls kann der Arbeitnehmer verlangen, dass der Arbeitgeber für ihn eine Direktversicherung (§ 1b Abs. 2) abschließt. ...


Des Weiteren gibt es grundsätzlich einen Anspruch auf Fortführung der Versorgung beim Ausscheiden (gilt nicht bei UK), die sog. Portabilität. Die Fortführung beim nuen AG kann in Form eines Versicherungsnehmerwechsel oder eine Deckungskapitalübertragung erfolgen. Da die Portabilität sehr komplex ist und von verschiedenen Faktoren abhäng wie z. B. Vertragsbeginn, Tarifgrundlagen etc., geh ich hier an dieser Stelle nicht weiter darauf ein.

Vielleicht wir der ehemalige AG von einem Makler betreut, der könnte dann auch den neuen AG über Fortführungsmöglichkeiten informieren. Möglicherweise fürchtet dieser ja, dass Kosten durch die Übernahme auf ihn zukommen, weil er keine Erfahrung damit hat. Ansonsten hat vielleicht auch der Versorgungsträger/Versicherer Informationsschreiben zur Portabilität, die an den neuen AG gesandt werden können.

Viel Erfolg!
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