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Abfindung !

 
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Crisi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 06:36    Titel: Abfindung ! Antworten mit Zitat

Guten morgen ,erst mal

Meine Freundin wohnt seit über 35 Jahren in einem 3 Partein Wohnhaus,nun ist nach dem Tod des alten Vermieter ( Kinder erbten das Wohnhaus ) das ganze Haus mit Grundstück verkauft worden , die neue Hausbesitzerin hat darauf hin allen Mietern ( die anderen zwei Mieter wohnten noch nicht lange in diesem Haus)gekündigt , auch meiner Freundin , meine Frage ist nun die, steht meiner Freundin ein Abfindung zu ?, den bei dem Hausverkauf wurde der Kaufpreis sehr nieder gehalten ,eben weil sich noch Mieter im Haus befinden .
vielen dank
crisi
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 07:27    Titel: Antworten mit Zitat

Einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Allenfalls könnte die neue Hausbesitzerin auf freiwilliger Basis eine Summe anbieten, die zumindest die Umzugskosten deckt, um die Mieterin vorzeitig loszuwerden.

Interessant wäre, mit welcher Begründung die neue Hausbesitzerin kündigt. Offensichtlich erfolgte die Kündigung zeitgleich für alle Mieter des Hauses.


 
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Shit happens
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

...steht meiner Freundin ein Abfindung zu ?,...

nein
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Nein. Aber vielleicht Schadenersatz? Cool
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

wofür? Welcher Schaden ist entstanden ?
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

det11 hat folgendes geschrieben::
wofür? Welcher Schaden ist entstanden ?


ich glaube Karsten hat das ein bissel sarkastich/zynisch gemeint Lachen
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LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 18:42    Titel: Re: Abfindung ! Antworten mit Zitat

Crisi hat folgendes geschrieben::
...... steht meiner Freundin ein Abfindung zu ?, denn bei dem Hausverkauf wurde der Kaufpreis sehr nieder gehalten ,eben weil sich noch Mieter im Haus befinden .

Erstens geht der Kaufpreis die Mieter nichts an.
Zweitens orientiert sich ein Kaufpreis vor allem an der Miethöhe. War die Miete niedrig?
Will die Mieterin eine Abfindung / Entschädigung dafür, daß sie viele Jahre lang eine günstige Miete hatte?
Es wäre ggf zu prüfen, ob die Kündigung des neuen Eigentümers rechtmäßig ist.
Erstens kann der Käufer erst nach erfolgter Eigentumsumschreibung kündigen (und das ist oftmals erst 3 Monate nach Besitzübergang) und zweitens muß der Vermieter einen Grund für die Kündigung nennen - und genau da kann es für den Vermieter problematisch werden.
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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hambre
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 691

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann auch nicht erkennen, das hier ein Anspruch auf eine Abfindung oder Schadenersatz besteht.

Allerdings ist eine Kündigung aller 3 Wohnungen in einem 3-FH schon sehr ungewöhnlich, so dass zu prüfen ist, ob die Kündigung wirksam ist. Wenn die Kündigung unwirksam ist, dann mus Deine Freundin nicht ausziehen und hat somit sowiso keine Ansprüche gegen den Vermieter. Wenn die Kündigung unwirksam ist, dann könnte Deine Frundin jedoch mit dem Vermieter vereinbaren, gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung ausziehen.

Bei einem vorgetäuschten Eigenbedarf, der erst nach dem Auszug festgesetllt wird, bestehen ggf. später noch Schadenersatzansprüche.
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Crisi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 07:13    Titel: Hm Danke Antworten mit Zitat

Danke !

Das war eine Frage ! Ihr wurde gekündigt wegen " Eigenbedarf "angeblich will die neue Vermieterin selber einziehen,die Kündigung hat meine Freundin sofort nach dem Kauf erhalten, da war noch nicht mal ein Grundbuch eintrag erfolgt, Sie sollte am besten schon vorgestern ausgezogen sein, es folgte ein Terror ohne Ende ,zuerst wurde die Metallzäune abgemacht die rings um das Grundstück von dem Haus stehen ,damit Sie ihre Hunde nicht mehr in den Garten lassen kann,es folgten neue Vorschriften z.B. keine Parkgelegenheit mehr auf dem Grundstück ,oder Grill verbot ,keine Freunde oder Bekannte durften mehr das Haus betreten,betreten des Garten den meine Freundin seit 35 Jahren mit gemietet hatte verboten ,abstellen des Wassers in der Küche ,so das Sie nur noch Wasser im Badezimmer hatte, Stromkabel wurden einfach durchtrennt ,keine Strom mehr im Wohnzimmer Mopping und Nötignug ohne Ende und nur weil Sie nicht so schnell eine neue Wohnung für sich und ihre 2 Hundchen gefunden hat. Sie ist mit den Nerven fertig .
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Crisi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 07:23    Titel: Ps: Antworten mit Zitat

es waren zwei Wohnungen vermietet 1 Wohnung stand leer,die anderen Mieter sind sofort ausgezogen ,Sie wohnten erst kurze Zeit ca. 6 Monate in dem Haus , die Kündigung haben Sie am gleichem Tag bekommen mit meine Freundin zeitgleich auch nicht per Post einfach von der neuen Vermieterin in den Briefkasten gesteckt.
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Kündigungen müssen nicht per Post verschickt werden, es reicht wenn diese nachweislich beim Mieter landen, wie das passiert ist egal.

Sowas nennt man in der Regel "Entmietung", gibt auch Firmen die sich auf sowas spezialisiert haben. Die kaufen Wohnungen auf und wollen die Luxus sanieren, wo die Mieter natürlich vorher raus müssen. Da dies nicht so einfach ist, werden mehr oder wenige legale Tricks angewendet.

Hier bleibt nur die Wahl, entweder ausziehen und Nerven schonen oder das volle Programm mit machen und hoffen das der VM irgendwann Ruhe gibt oder Geld bietet zum Auszug.
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 11:47    Titel: Re: Ps: Antworten mit Zitat

Crisi hat folgendes geschrieben::
es waren zwei Wohnungen vermietet 1 Wohnung stand leer,die anderen Mieter sind sofort ausgezogen....


Das ist ja toll, dann kann der VM der wg. Eigenbedarf gekündigten Mieterin ja gleich eine Ersatzwohnung im gleichen Haus anbieten und alles sind glücklich Sehr böse Der VM kann in die jetztige Wohnung von M ziehen und M zieht in eine der leeren Wohnungen - ist doch prima Winken
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Peacekeeper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zumächst einmal sollte die Mieterin prüfen lassen ob die Kündigungsfrist ( 9 Monate ) in Ordnung ist. Ein mögliche schneller und vorzeitiger Auszug könnte die Mieterin sich im Einvernehmen finanziell von der neuen Eigentümerin aushandeln, eine Abfindung steht ihr gesetzlich überhaupt nicht zu.
_________________
Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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Crisi
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 18:35    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Danke , für die Antworten und naja Scherzkeksle gibt es überall Lachen
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