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Verfasst am: 16.02.09, 17:06 Titel: Ist eine Zwansräumung ohne Gerichtsvollzieher möglich ?
Ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagbeschulusses des AG. Kann ich um Kosten zu sparen die Zwangsräumung ohne GV selbst vornehmen ?
Kann der GV selbst bestimmen welches Umzugsunternehmen zum Zug kommt ?
Oder kann ich darauf bestehen das er mein günstigeres Unternehmen/ Angebot berücksichtigt.
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
Verfasst am: 16.02.09, 23:33 Titel: Re: Ist eine Zwansräumung ohne Gerichtsvollzieher möglich ?
Franz Königs hat folgendes geschrieben::
Vielleicht doch, wenn alle Bewohner der Räumlichkeiten, die geräumt werden sollen, damit einverstanden sind.
Das stelle ich mir gerade bildlich vor, wie von einem Hund das Einverständnis eingeholt wird ... _________________ Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.
Verfasst am: 17.02.09, 08:40 Titel: Re: Ist eine Zwansräumung ohne Gerichtsvollzieher möglich ?
rudi11 hat folgendes geschrieben::
... Kann ich um Kosten zu sparen die Zwangsräumung ohne GV selbst vornehmen ?
Ganz ohne Gerichtsvollzieher wird es nicht gehen. Der Auftrag an den Gerichtsvollzieher kann allerdings auf die Vollstreckung des Herausgabeanspruchs beschränkt werden. Der Vermieter übt das Pfandrecht an allen Gegenständen in der Wohnung aus und übernimmt die Räumung selbst. Das Verfahren wird üblicherweise "Berliner Räumung" genannt.
Zitat:
Kann der GV selbst bestimmen welches Umzugsunternehmen zum Zug kommt ?
Oder kann ich darauf bestehen das er mein günstigeres Unternehmen/ Angebot berücksichtigt.
Wenn der Gerichtsvollzieher räumt, entscheidet er auch über die Vergabe des Auftrags. Der Räumungsgläubiger wird nicht verlangen können, dass ein bestimmtes Unternehmen beauftragt wird. Reden wird er mit dem Gerichtsvollzieher allerdings können...
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 17.02.09, 10:47 Titel: Re: Ist eine Zwansräumung ohne Gerichtsvollzieher möglich ?
rudi11 hat folgendes geschrieben::
Ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagbeschulusses des AG.
RM hat folgendes geschrieben::
Ganz ohne Gerichtsvollzieher wird es nicht gehen. Der Auftrag an den Gerichtsvollzieher kann allerdings auf die Vollstreckung des Herausgabeanspruchs beschränkt werden. Der Vermieter übt das Pfandrecht an allen Gegenständen in der Wohnung aus und übernimmt die Räumung selbst. Das Verfahren wird üblicherweise "Berliner Räumung" genannt.
Eine "Berliner Räumung" wird nur in Betracht kommen, wenn ein Vermieter die Zwangsräumung betreibt, aber nicht, wenn die Zwangsräumung aufgrund eines vollstreckbaren Zuschlagsbeschlusses betrieben wird.
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