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Ist eine Zwansräumung ohne Gerichtsvollzieher möglich ?

 
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rudi11
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 17:06    Titel: Ist eine Zwansräumung ohne Gerichtsvollzieher möglich ? Antworten mit Zitat

Ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagbeschulusses des AG. Kann ich um Kosten zu sparen die Zwangsräumung ohne GV selbst vornehmen ?

Kann der GV selbst bestimmen welches Umzugsunternehmen zum Zug kommt ?
Oder kann ich darauf bestehen das er mein günstigeres Unternehmen/ Angebot berücksichtigt.

Wie ist die Rechtslage ?


Gruß und Danke !
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 18:11    Titel: Re: Ist eine Zwansräumung ohne Gerichtsvollzieher möglich ? Antworten mit Zitat

rudi11 hat folgendes geschrieben::
Ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagbeschulusses des AG. Kann ich um Kosten zu sparen die Zwangsräumung ohne GV selbst vornehmen ?

..!


Mit Gewalt?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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UHU-1
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Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 18:13    Titel: Re: Ist eine Zwansräumung ohne Gerichtsvollzieher möglich ? Antworten mit Zitat

rudi11 hat folgendes geschrieben::
Kann ich um Kosten zu sparen die Zwangsräumung ohne GV selbst vornehmen ?


Nein.

Zitat:
Kann der GV selbst bestimmen welches Umzugsunternehmen zum Zug kommt ?


Ja
_________________
Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.

(Albert Einstein)
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 18:25    Titel: Re: Ist eine Zwansräumung ohne Gerichtsvollzieher möglich ? Antworten mit Zitat

UHU-1 hat folgendes geschrieben::
rudi11 hat folgendes geschrieben::
Kann ich um Kosten zu sparen die Zwangsräumung ohne GV selbst vornehmen ?

Nein.

Vielleicht doch, wenn alle Bewohner der Räumlichkeiten, die geräumt werden sollen, damit einverstanden sind. Ironie Smiley
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UHU-1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 23:33    Titel: Re: Ist eine Zwansräumung ohne Gerichtsvollzieher möglich ? Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
Vielleicht doch, wenn alle Bewohner der Räumlichkeiten, die geräumt werden sollen, damit einverstanden sind. Ironie Smiley


Das stelle ich mir gerade bildlich vor, wie von einem Hund das Einverständnis eingeholt wird ... Sehr glücklich
_________________
Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.

(Albert Einstein)
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 08:40    Titel: Re: Ist eine Zwansräumung ohne Gerichtsvollzieher möglich ? Antworten mit Zitat

rudi11 hat folgendes geschrieben::

... Kann ich um Kosten zu sparen die Zwangsräumung ohne GV selbst vornehmen ?


Ganz ohne Gerichtsvollzieher wird es nicht gehen. Der Auftrag an den Gerichtsvollzieher kann allerdings auf die Vollstreckung des Herausgabeanspruchs beschränkt werden. Der Vermieter übt das Pfandrecht an allen Gegenständen in der Wohnung aus und übernimmt die Räumung selbst. Das Verfahren wird üblicherweise "Berliner Räumung" genannt.

Zitat:

Kann der GV selbst bestimmen welches Umzugsunternehmen zum Zug kommt ?
Oder kann ich darauf bestehen das er mein günstigeres Unternehmen/ Angebot berücksichtigt.


Wenn der Gerichtsvollzieher räumt, entscheidet er auch über die Vergabe des Auftrags. Der Räumungsgläubiger wird nicht verlangen können, dass ein bestimmtes Unternehmen beauftragt wird. Reden wird er mit dem Gerichtsvollzieher allerdings können...
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 10:47    Titel: Re: Ist eine Zwansräumung ohne Gerichtsvollzieher möglich ? Antworten mit Zitat

rudi11 hat folgendes geschrieben::
Ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagbeschulusses des AG.

RM hat folgendes geschrieben::
Ganz ohne Gerichtsvollzieher wird es nicht gehen. Der Auftrag an den Gerichtsvollzieher kann allerdings auf die Vollstreckung des Herausgabeanspruchs beschränkt werden. Der Vermieter übt das Pfandrecht an allen Gegenständen in der Wohnung aus und übernimmt die Räumung selbst. Das Verfahren wird üblicherweise "Berliner Räumung" genannt.

Eine "Berliner Räumung" wird nur in Betracht kommen, wenn ein Vermieter die Zwangsräumung betreibt, aber nicht, wenn die Zwangsräumung aufgrund eines vollstreckbaren Zuschlagsbeschlusses betrieben wird.
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