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Verfasst am: 13.02.09, 19:22 Titel: Geschwindigkeit viel zu langsam!!!
Hallo Leute, kann es in einem Rechtsstaat wirklich so sein? Ich habe einen Komplettanschluss. D. h. telefonieren und surfen über eine Leitung. Am Anfang war alles gut. Wie versprochen gab es eine ordentliche 16.000 Leitung (gemessen ca.14.000). Nach einigen Monaten war es dann auf 1.000 heruntergestuft. Das ist nun seit ca. 4 Wochen der Fall. Wenn ich jetzt telefoniere und gleichzeitig im Internet surfe gibt es in der Leitung störungen. Daher habe ich nicht die vetraglich zugesicherte Leistung erhalten. Da ich keinen "normalen" Festnetzanschluss mehr habe ist dieses doch eine massive Einschränkung. Ich weiss das die Anbieter in ihren AGB´s hineinschreiben bis zu 16.000 aber wir reden hier von einer Leistung von 6,25%. Dieses ist eine erhebliche Einschränkung und sie besteht dauerhaft. Es muss doch eine Möglichkeit geben mit meinen Anbieter eine Wandlung und/oder eine Preisminderung zu vereinbaren. Wenn schon eine Kündigung nicht möglich sein sollte.
deswegen liest man Verträge halt durch bevor man sie unterschreibt. Wenn man eine Mindestleistung garantiert haben will braucht man halt einen Vertrag der das auch vereinbart. Kann halt sein das das dann net der billigste ist.
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 17.02.09, 13:29 Titel:
z.b. werden in die agb des "rosa-riesen" eine bandbreite von 6304 - 16000 für den downstream "garantiert"! _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Wenn der Vertragsinhalt aus Sicht eines objektiven Dritten die 16 k als Regelwert garantieren soll, ist es eine Schlechterfüllung, wenn die Leistung generell drunter liegt.
Wenn Sie hingegen einen Vertrag unterzeichnet haben, bei dem aus Sicht eines neutralen Dritten der Anbieter nur eine variierende Leistungsspanne zusagt wird (typisch hierfpr sind Tarifgruppenmodelle, bei denen aus Vereinheitlichungsgründen ein bestimmtes Sprektrum an Bandbreiten mit ein unddemselben Preis versehen ist) , dann haben Sie es vermasselt - wobei vermutlich genau dieser Effekt sich auch im Preis niedergeschlagen haben wird, so dass der Effekt objektiv gesehen dann auch dem Kunden zu Gute gekommen wäre.
Bleibt also zu ermitteln, wie sich das Ganze aus kundiger Sicht insgesamt darstellt.
Wenn Sie einen als 16 k beworbenen Vertrag haben, kanns auch gut sein, dass Vertragsklauseln, die eine davon abweichende niedrigere Leistung vorsehen, nur für Ausnahmefälle gelten, aber nicht den Regelwert der Vertragslaufzeit darstellen dürfen. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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