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Kaution einbehalten

 
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Der_Alex
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 15:15    Titel: Kaution einbehalten Antworten mit Zitat

Guten Tag,

mich würde mal interessieren ob meine Ex-Vermieterin meine Kaution einbehalten darf, weil sie damit die Nebenkosten Jahresabrechnung begleichen will.
Ich bin schon mitte Dezember 08` dort ausgezogen und habe noch keinen Cent von der Kaution gesehen, es kann auch noch bis Mai dauern laut ex-vermieterin.
Wie ist in so einem Fall die Rechtslage?
Danke schon mal im vorraus für die antworten.
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

*seufz*

Die Suche nach "Kaution" im Forum Mietrecht hat nur 378 Treffer (inkl. Ihres Beitrags) mit ausreichend Informationen gebracht.

Also, same procedure as 377 times before: yes, we can...äh...yes, she can...äh...ja, sie kann.

Ein Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution für erwartete Betriebskostennachzahlungen des Mieters zurückbehalten. Den angemessenen Teil darf er grosszügig schätzen.

Der angemessene Teil richtet sich nach der Höhe der Kaution. Sie ist gesetzlich auf maximal 3 Monatsnettomieten begrenzt, eine gesetzliche Vorschrift, davon nicht nach unten abzuweichen zu dürfen, gibt es nicht. Das bedeutet: wenn eine Monatsmiete 300€ ausmacht, so wäre es völlig legitim, wenn sich der Vermieter mit einer Gesamtkaution von 200€ zufriedengibt.

In diesem Fall könnte der Vermieter die volle Kaution zurükbehalten, wenn sich vorangegangene Betriebskostennachzahlungen des Mietrers in etwa diesem Betrag genähert haben.

 
_________________
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