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Nachtragsberechnung

 
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peku
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 84
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 17:37    Titel: Nachtragsberechnung Antworten mit Zitat

angenommen...ein Arbeitnehmer hatte bis 31.12.2008 Steuerklasse 3 und seit 1.Januar2009 nun Steuerklasse 1.
Der Arbeitegber hat vergessen mit der Dezember 2008 Abrechnung 5 Urlaubstage zu bezahlen und zahlt duiese jetzt als Einmalzahlung mit der Januar 2009 Abrechnung nach.Allerdings berechnet der AG nun plötzlich die seit 2009 gültige Steuerklasse 1 obwohl der Uralub in 2008 genommen wurde und der Urlaubslohn für Dez.2008 ist.Dadurch fallen nun Lohnsteur und Soli auf den Urlaubslohn an was nicht egwesen wäre wenn der AG dies richtig mit der Dez.Abrechnung gutgesvhrieben hätte.
wem fällt dazu etwas ein den der AG behauptet dies nicht mehr ädnern zu können.Ach so für die Einmalzahlung von 378,80 wurden 81e nur Lst abgezogen ,kann dies sein??
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kleineroteHexe
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 273

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der Lohnsteuer gilt das Zuflussprinzip. Das bedeutet, dass wenn der Urlaubslohn in 2009 gezahlt wird, gilt er als in 2009 zugeflossen und ist mit der Steuerkarte 2009 abzurechnen. Eine rückwirkende Berechnung ist nur in den ersten drei Januarwochen möglich.

Du kannst natürlich probieren ob der AG die Dezemberabrechnung korrigiert. Da dies aber mit etwas Aufwand ist, wirst du hier wenig Chancen haben.
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Bernd S.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 398

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

kleineroteHexe hat folgendes geschrieben::
... Da dies aber mit etwas Aufwand ist, wirst du hier wenig Chancen haben.


Am Aufwand wird es wohl nicht scheitern! Das Ganze wäre aber rechtswidrig und der Arbeitgeber würde u. U. für die zuwenig einbehaltenen Steuerbeträge haften.

81 € Lohnsteuer für eine Einmalzahlung von 378,80 € kann durchaus sein. Der Abzugsbetrag spricht für einen unterdurchschnittlichen Verdienst. Bei einem Durchschnittsverdiener wäre der Abzug höher.
Gruß
Bernd
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kleineroteHexe
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 273

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 07:17    Titel: Antworten mit Zitat

Der Arbeitgeber handelt steuerlich m. E. richtig. Er versteuert das Entgelt in dem Monat/Jahr, in dem es zugeflossen ist. Hier sehe ich keinen Haftungsfall.

Es handelt sich bei der Korrektur eher um ein arbeitsrechtliches Problem.
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Bernd S.
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 398

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

kleineroteHexe hat folgendes geschrieben::
Der Arbeitgeber handelt steuerlich m. E. richtig. Er versteuert das Entgelt in dem Monat/Jahr, in dem es zugeflossen ist. Hier sehe ich keinen Haftungsfall.


Das verstehe ich nicht. Der Arbeitgeber zahlt Teile des Dezember-Lohnes zusammen mit dem Januar-Lohn (Anfang Februar) aus. Wieso soll er die Dezember-Abrechnung ändern können/dürfen und damit so tun, als sei der Lohn noch im Jahr 2008 zugeflossen? Oder habe ich den Satz "Du kannst natürlich probieren ob der AG die Dezemberabrechnung korrigiert" falsch verstanden.
Ein arbeitsrechtliches Problem sehe ich nicht.

Gruß
Bernd
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kleineroteHexe
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 273

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, stimmt. Eine Korrektur der Abrechnung für 2008 war nur in den ersten drei Januarwochen 2009 möglich.

Mit "arbeitsrechtliches Problem" meinte ich: Der Arbeitnehmer hatte doch im Dezember 2008 Anspruch auf die Auszahlung. Hier könnte der Arbeitnehmer doch eine Korrektur (per Anwalt, vor Gericht) der Abrechnung 2008 vom Arbeitgeber fordern. Der AG hätte dann eine Steuermehrbelastung zu tragen. Aber die Frage ist ob sich der Aufwand fpr den AN lohnt....
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Bernd S.
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 398

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Klarstellung.


Was der Arbeitnehmer machen kann ist "Schadenersatz verlangen". Zumindest theoretisch. Ob hier wirklich ein Verschulden des Arbeitgebers vorliegt, gibt der Sachverhalt m. E. nicht her. (Vielleicht war es ja der Arbeitnehmer, der vergessen hat, auf seinem Stundenzettel fünf mal Urlaub einzutragen?)

Wenn der Arbeitnehmer Schadenersatz will, dann muss er aber nicht nur das Verschulden des Arbeitgers nachweisen, sondern auch die Höhe des entstandenen Schadens. Ob die spätere Auszahlung tatsächlich zu einer höheren Steuerbelastung führt und ob es sich dabei um die genannten 81,- € handelt, steht schließlich nicht fest. Der Lohnsteuerabzug ist ja nur eine Momentaufnahme. Welche Steuerbeträge sich für die 378,80 € bei Auszahlung im Jahr 2008 ergeben hätten, muss noch nicht feststehen. Und welche Steuerbeträge dafür 2009 tatsächlich anfallen werden, steht vermutlich auch erst zum Jahresende oder gar erst nach Abschluss der Einkommensteuerveranlagung 2009 fest. Das kann also noch ein langer Weg sein, bis der AN überhaupt in der Lage ist, seinen Schaden zu beziffern.

Gruß
Bernd
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