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400 Euro Job - Offene Fragen

 
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ueker123
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Anmeldungsdatum: 10.01.2008
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 19:57    Titel: 400 Euro Job - Offene Fragen Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mich schon auf diversen Seiten im Internet informiert, bin jedoch leider nirgends so richtig schlau geworden.
Folgende Sachelage:

Person A ist bei einer großen Autovermietung als Serviecekraft auf 400 Euro Basis eingestellt seit Oktober 2008. (Vorher im Jahr 2008 hatte Person A keine Beschäftigung)
Der Verdienst lag in den Monaten Oktober, November, Dezmeber und Januar bei je ca:
650 Euro (einen Monat Ausnahme), 380, 380, 237 Euro.

In der Gehaltsabrechnung für Januar, geht der Arbeitsgeber davon aus, dass Peron A nicht mehr als geringfühig Beschäftigter zählt und versteuert mit Steuerklasse 6 (keine Lohnsteugerkarte abgegeben)
Dies mit der Begründung, dass im Durchschnitt ein Verdienst über 400 Euro erzielt wurde.
Der Arbeitsvertrag endet am 28.02.2009.

Meine Frage wäre nun, ob dies so überhaupt richtig ist und vor allem, wann ein Schnitt von unter 400 Euro erzielt werden muss. (Am Ende des Arbeitsverhältnisses, jeweils am Ende eines Kalenderjahres, Quartalsweise, ...)

Wie sieht da die Rechtslage aus?


Zuletzt bearbeitet von ueker123 am 16.02.09, 20:41, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 20:24    Titel: Re: 400 Euro Job - Offene Fragen Antworten mit Zitat

ueker123 hat folgendes geschrieben::

Der Arbeitsvertrag endet am 31.02.2009.


Geschockt

Haben wir Schaltjahr?
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Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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ueker123
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2008
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 20:26    Titel: Re: 400 Euro Job - Offene Fragen Antworten mit Zitat

Ronald hat folgendes geschrieben::
ueker123 hat folgendes geschrieben::

Der Arbeitsvertrag endet am 31.02.2009.


Geschockt

Haben wir Schaltjahr?


Oups hab mich da verschrieben. Natürlich der 28te und selbst im Schaltjahr hat der Februar keine 31 Tage Winken
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Ronald
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 20:27    Titel: Re: 400 Euro Job - Offene Fragen Antworten mit Zitat

ueker123 hat folgendes geschrieben::
Ronald hat folgendes geschrieben::
ueker123 hat folgendes geschrieben::

Der Arbeitsvertrag endet am 31.02.2009.


Geschockt

Haben wir Schaltjahr?


Oups hab mich da verschrieben. Natürlich der 28te und selbst im Schaltjahr hat der Februar keine 31 Tage Winken


Ach so. Na dann ist dieser Punkt ja geklärt.

Ronald
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Raiden
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube das hilft ihm nicht wirklich weiter Ronald Winken
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MfG Raiden

Niveau ist keine Handcreme
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

Die Fragestellung ist, zumindest für mich, etwas konfus...

Wenn der Durchschnitt über 400 liegt, ist kein Minojob mehr abzurechen, bestenfalls Gleitzone.Die Prüfung ist jedes Jahr aufs neue durchzuführen.
_________________
MfG Raiden

Niveau ist keine Handcreme
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ueker123
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Anmeldungsdatum: 10.01.2008
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich berufe mich jetzt einfach mal auf http://de.wikipedia.org/wiki/Mini-Job

Zitat:
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt

Das ist bei Person A der Fall, nur im ersten Monat gab es eine Ausnahme.


Zitat:
Hierbei bedeutet regelmäßig, dass ein Arbeitnehmer, der beispielsweise als Urlaubsvertretung ausnahmsweise die Arbeit des Kollegen mitmacht und in einem Monat deshalb 500 Euro verdient, auch in diesem Monat geringfügig entlohnt wird.


Genau so habe ich mir das auch vorgestellt. Von einem Durchschnitt mit dem hier gerechnet werden soll, weiß ich nichts.

Aus heiterem Himmel werden Person A in der Gehaltsabrechnung für Februar 09 dann Steuern und Sozialabgaben abgezogen, mit der Begründung, dass im Durchschnitt der Verdienst über 400 Euro liegen würde.





Zitat:
Die Fragestellung ist, zumindest für mich, etwas konfus...

Wenn der Durchschnitt über 400 liegt, ist kein Minojob mehr abzurechen, bestenfalls Gleitzone.Die Prüfung ist jedes Jahr aufs neue durchzuführen.


Die zu klärende Frage ist, was hat es mit diesem Durchschnitt auf sich.

Mal angenommen Person B verdient im Januar 500 Euro und in den folgenden 11 Monaten immer 399,99 Euro, handelt es sich dann um einen Minijob oder nicht?



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