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ich habe mich schon auf diversen Seiten im Internet informiert, bin jedoch leider nirgends so richtig schlau geworden.
Folgende Sachelage:
Person A ist bei einer großen Autovermietung als Serviecekraft auf 400 Euro Basis eingestellt seit Oktober 2008. (Vorher im Jahr 2008 hatte Person A keine Beschäftigung)
Der Verdienst lag in den Monaten Oktober, November, Dezmeber und Januar bei je ca:
650 Euro (einen Monat Ausnahme), 380, 380, 237 Euro.
In der Gehaltsabrechnung für Januar, geht der Arbeitsgeber davon aus, dass Peron A nicht mehr als geringfühig Beschäftigter zählt und versteuert mit Steuerklasse 6 (keine Lohnsteugerkarte abgegeben)
Dies mit der Begründung, dass im Durchschnitt ein Verdienst über 400 Euro erzielt wurde.
Der Arbeitsvertrag endet am 28.02.2009.
Meine Frage wäre nun, ob dies so überhaupt richtig ist und vor allem, wann ein Schnitt von unter 400 Euro erzielt werden muss. (Am Ende des Arbeitsverhältnisses, jeweils am Ende eines Kalenderjahres, Quartalsweise, ...)
Wie sieht da die Rechtslage aus?
Zuletzt bearbeitet von ueker123 am 16.02.09, 20:41, insgesamt 2-mal bearbeitet
Die Fragestellung ist, zumindest für mich, etwas konfus...
Wenn der Durchschnitt über 400 liegt, ist kein Minojob mehr abzurechen, bestenfalls Gleitzone.Die Prüfung ist jedes Jahr aufs neue durchzuführen. _________________ MfG Raiden
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt
Das ist bei Person A der Fall, nur im ersten Monat gab es eine Ausnahme.
Zitat:
Hierbei bedeutet regelmäßig, dass ein Arbeitnehmer, der beispielsweise als Urlaubsvertretung ausnahmsweise die Arbeit des Kollegen mitmacht und in einem Monat deshalb 500 Euro verdient, auch in diesem Monat geringfügig entlohnt wird.
Genau so habe ich mir das auch vorgestellt. Von einem Durchschnitt mit dem hier gerechnet werden soll, weiß ich nichts.
Aus heiterem Himmel werden Person A in der Gehaltsabrechnung für Februar 09 dann Steuern und Sozialabgaben abgezogen, mit der Begründung, dass im Durchschnitt der Verdienst über 400 Euro liegen würde.
Zitat:
Die Fragestellung ist, zumindest für mich, etwas konfus...
Wenn der Durchschnitt über 400 liegt, ist kein Minojob mehr abzurechen, bestenfalls Gleitzone.Die Prüfung ist jedes Jahr aufs neue durchzuführen.
Die zu klärende Frage ist, was hat es mit diesem Durchschnitt auf sich.
Mal angenommen Person B verdient im Januar 500 Euro und in den folgenden 11 Monaten immer 399,99 Euro, handelt es sich dann um einen Minijob oder nicht?
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