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Verfasst am: 02.03.05, 08:57 Titel: Kindergeld für Zählkind wird nicht gezahlt
Mein Ehemann und ich waren seit ewigen Zeiten beide im öffentlichen Dienst und bei der gleichen Behörde beschäftigt. Von dort wurde uns auch das Kindergeld geszahlt. Wir sind eine Patchwork-Familie und daher erhielt mein Ehemann das Kindergeld. Sein Kind aus erster Ehe wurde als Zählkind gewertet. 1999 schied er aus dem Dienst aus und ging wurde Selbstständig. Mein Arbeitgeber übersandte mir einen Antrag auf Kindergeld. Diesen füllten wir aus, wie wir es gewohnt waren. Leider merkten wir nicht, dass das Zählkind nicht mehr vorhanden war. Einen Bescheid erhielten wir nicht und das Kindergeld wurde nun mit meinem Gehalt ausgezahlt. Erst im Jahre 2004 stellten wir fest, dass wir zuwenig Kindergeld erhalten haben und stellten einen Antrag auf Nachzahlung bei meinem Arbeitgeber. Dieser wurde abgelehnt, da ich keinen Anspruch auf das Zählkind hätte. Im Widerspruch wies ich darauf hin, dass es zur Fürsorgepflicht meines Arbeitgebers gehört hätte, den Antrag von 2000 abzulehnen und den Hinweis darauf zu geben, den Antrag von meinem Ehemann beim Arbeitsamt stellen zu lassen. Dieser Widerspruch ist nun seit November 2004 anhängig. Auf Frage an meinen Arbeitgeber, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei, erklärte dieser, dass er den Widerspruch im gleichen Amt bearbeiten ließe, das auch die Ablehnung bearbeitet hätte. Ich erhlte in den nächsten Tagen eine Ablehnung meines Widerspruches, der vom gleichen Amt bearbeitet wurde, an das ich den Widerspruch gerichtet habe. Mir bleibt also nicht anderes übrig als dieses hinzunehmen oder zu klagen. Ist die Auffassung meines Arbeitgebers richtig? und ist er seiner Fürsorgepflicht nachgekommen? und habe ich einen Anspruch auf Nachzahlung des Teilkindergeldes?
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