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Verfasst am: 15.02.09, 14:42 Titel: Zitate aus Büchern
Ich bin im Vorstand eines Vereins, der bezweckt, Kontakte untern Lesern einer bestimmten amerikanischen Schriftstellerin, die als Medium gechannelt hat, zu schaffen und zur Verbreitung ihrer Bücher beizutragen.
Zu diesem Zweck haben wir auch eine Vereinszeitschrift, die 2-3 mal jährlich erscheint und den Mitgliedern per Post zugeschickt wird. In dieser wollen wir u.a. Zitate aus den uns so wichtigen Büchern zu jeweils unterschiedlichen Themen bringen. Die Bücher sind bei verschiedenen deutschen Verlagen erschienen. Nach deutschem Recht gilt (§ 51 UrhG): "Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist." Das ist ja nun meines Erachtens nach dehnbar wie ein Gummiband. Wer legt den Umfang fest? Gibt es Kenngrößen oder Eckdaten?
Und gelten die Rechte von dem Land, wo der Verein angemeldet sind, oder von dem Land, wo die Rechte der Bücher gesichert sind?
Grob gesagt: Zitat um seiner selbst willen: Nicht zulässig, Zitat innerhalb eines eigenen Sprachwerkes nur soweit es zum Zwecke gerechtfertigt ist. Also nicht 3 Seiten Zitieren, wenn für den Zweck ein Absatz gerechtfertigt wäre.. _________________ Geist ist Geil!
Nun ja, ganz so war es auch nicht gedacht. Wir würden nie mehr als 1 bis 3 Sätze aus verschiedenen Büchern bzw. verschiedenen Kapiteln eines Buches zu einem vorher erläuterten Grundthema zitieren. Aber eben mehrere Zitate (so an die 40) - sozusagen eine Zitatesammlung. Es wäre letztendlich mehr Text Zitat als selbstverfaßter Text.
Aber wenn ich deine Antwort recht verstehe, wäre das dann auch ein "Zitat um seiner selbst willen."
jupp. Meiner Meinung nach eher kritisch zu sehen.
Aber sie können auch jederzeit beim Verlag des Buches nachfragen, was die dazu sagen. Wenn die ihnen die Verwendung in dieser Form erlauben, dann ist die Sache mit dem Zitatrecht eh egal.. _________________ Geist ist Geil!
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