Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Verluste privatisieren - Gewinne sozialisieren
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Verluste privatisieren - Gewinne sozialisieren

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Adamski
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 10:23    Titel: Verluste privatisieren - Gewinne sozialisieren Antworten mit Zitat

Schon mal gehört, oder?

Nur andersrum.

Genau. Nämlich in der aktuellen wirtschaftlichen Situation werden bei Banken offensichtlich die Verluste sozialisiert, während die Gewinne jahrelang privatisiert wurden. Soweit die bekannten Fakten, die jeder in der Zeitung lesen kann.

Was im Steuerrecht aber schon lange Usus ist: Bei Privatpersonen, Freiberuflern und den sog. "kleinen" Gewerbetreibenden wird nach einer Verlustphase der Selbständigkeit "Liebhaberei" und/oder Betrug am Steuersystem unterstellt und dann (teilweise sogar rückwirkend) die Selbständigkeit steuerlich negiert, d.h. die Ansetzbarkeit verweigert. Sollten aber Gewinne in Zukunft erwirtschaftet werden, dann möchte der Fiskus wieder dran teilhaben. Im ganz extremen Fall ist es sogar so, dass der Selbständige Verluste macht (und diese selbst trägt, d.h. nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnen kann), aber z.B. einen Umsatzsteuerüberhang hat - und diesen abführen muss.

Zusammenfassend: In dem geschilderten Fall wird als genau gegenteilig verfahren: Verluste privatisiert - Gewinne sozialisiert.

Kann das recht sein? Kann es sich lohnen dieses Vorgehen einmal überprüfen zu lassen? Was würde Europa dazu sagen?

Ich freue mich wie immer auf Eure Einschätzungen!

Adamski
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Da fallen wir dazu zwei Aspekte ein:

1. Gegen die Bescheide mit der Liebhaberei sind rechtsbehelfliche Mittel möglich

2. Falls es bei Liebhaberei bleibt - folgende eventuelle Gewinne aus demselben Gewerbe / derselben Tätigkeit bleiben so lange ohne Besteuerung, bis die Verluste aus der Liebhaberei aufgebraucht sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tolledeu
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.10.2004
Beiträge: 737
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

In bestimmten Zeiten tauchen immer die gleichen Fragen und Probleme auf. So auch die Frage zwischen dem Unterschied der Volkswirtschaft in der damaligen DDR und der Marktwirtschaft heute? Antwort: In der DDR wurden die Betriebe erst verstaatlicht und dann ruiniert, heute wird der Betrieb erst ruiniert und dann verstaatlicht. Das Ergebnis ist in beiden Fällen zu sehen (gewesen).

LG T.D.
_________________
____________________________
Lieber Fachidiot, als Globaldilettant.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Adamski
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

schön beobachtet Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.