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Doppelte Haushaltsführung - Spezialfall?!

 
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tschompa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 21:17    Titel: Doppelte Haushaltsführung - Spezialfall?! Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich schreibe hier, weil ich, trotz vieler Forumsbeiträge zu dem Thema, nicht genau die Lösung die auf den Fall zugeschnitten ist, gefunden habe:

Herr X wohnt und arbeitet jahrelang in der Stadt A und findet einen Job im weit entfernten B, wo auch seine Eltern leben. Herr X zieht, weil es so am einfachsten ist, für 3 Monate unentgeltlich zu seinen Eltern. Herr X pendelt, weil sich sein ganzes restliches Leben in A abspielt, jedes Wochenende von B nach A und zurück.

Herr X macht beim Finanzamt Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten sowie ein neu angeschafftes Bett für das leerstehende Jugendzimmer am Ort B geltend.

Das Finanzamt erkennt die Doppelte Haushaltsführung nicht an, weil Herr X keine 2 Haushalte führen würde. Von den entstandenen Kosten werden lediglich die Fahrtkosten erstattet.

Herr X hat gelesen, dass es für Ort B (Arbeitsort) irrelevant ist, wie genau der Haushalt aussieht (egal ob eigene Wohnung, bei den Eltern, etc.), entscheidend für die Anerkennung der Doppelten Haushaltsführung (und damit der o. g. Kosten) sei hier nur, dass in Ort A ein eigenständiger Haushalt geführt wird.

Wie ist die Rechtslage?

Danke und Gruß
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tschompa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 12:18    Titel: Ergänzung Antworten mit Zitat

Noch zu meinem Beitrag:

Falls ich unklar formuliert haben sollte bzw. noch Fragen offen sein sollten, bitte kurz schreiben!

Nochmal: Ist es nicht so, dass z. B. Verpflegungsmehraufwendungen oder das neue Bett anerkannt werden müssten, obwohl Herr X am Arbeitsort im Haus der Eltern untergekommen ist?

Gruß
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tschompa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Um ein letztes Mal ob der wenigen Antworten bisher nachzuhaken:

Kann ich davon ausgehen, dass meine Frage zu trivial ist, um sie zu beantworten? Will heißen: Doppelte Haushaltsführung = 2 vollwertige Haushalte, und was ich in anderen Foren dazu gelesen habe ist falsch?
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