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in einem internetauktionshaus gibt es folgendes zu ersteigern:
"eines von 9 videogames - überraschungsspiel"
in der auktion ist ein abbild von 9 spielen die alle bereits verpackt sein sollen... für den verkaufspreis erhält der gewinner eines dieser spiele - per zufallsprinzip...
nun meine fragen:
1.
sowas zählt doch unter das lotteriesystem und darf ohne genehmigung doch gar nicht gemacht werden, oder?
2.
wieso lässt das internetauktionshaus soetwas überhaupt zu, wenn es nicht erlaubt ist? das ein internetauktionshaus nicht alle einzelnen auktionen überprüfen kann ist klar... doch muss dieses einschreiten wenn denen soetwas gemeldet wird?
3.
üblicherweise kommt es zudem noch vor, das wie in diesem beispiel nicht 9 gleichzeitige auktionen angeboten werden, sondern nur 1-2... es kommen also gar nicht alle unter den hammer... damit stellt sich doch die frage, ob nicht sogar betrügerische absichten dahinter stehen, da sich der anbieter durch die mischung von teureren und günstigeren spielen erhoffen kann, seinen günstigen artikel zu einem besseren preis zu verkaufen...
eine überprüfungsmöglichkeit auf richtigkeit ist natürlich nicht gegeben, weshalb sowas ja auch augenscheinlich gar nicht erlaubt ist, oder?
erweiterung des falles:
der verkäufer hat diese auktion bereits vor einigen tagen schon einmal gemacht... mit den selben 9 spielen... da ist einer dieser artikel bereits versteigert worden... nun wird diese auktion exakt gleich wieder eingestellt... wieder sind alle 9 spiele vertreten...
dem potentiellen käufer wird also wieder die möglichkeit auf ALLE spiele gegeben... dabei fällt eines dieser spiele ja von vornherein raus... somit wäre diese auktion doch abermals ungültig...
nun gibt es noch die möglichkeit das der verkäufer diese spiele vielleicht sogar doppelt hat... doch dann könnte man ihm weitere 2 dinge vorwerfen:
a.
gewerblichen verkauf... als privatperson KANN es zwar mal vorkommen das man sachen mehrfach besitzt (bei videospielen eher unwahrscheinlich da unnütz), es sei denn man hat diese gekauft um weiterzuverkaufen... somit mit gewerblicher absicht...
b.
will der verkäufer den auktionspool wieder vervöllständigen nach der letzten auktion, muss er ja wissen welches spiel nun beim letzten mal verkauft wurde... da alle bereits verpackt sind und der verkäufer angibt das alles per zufallsprinzip geschieht, ist das so also nicht machbar...
Wieso sollte es sich um Lotto / Glücksspiel handeln?
Man könnte bestenfalls daran zweifeln, dass überhaupt ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
niemand (außer dem verkäufer, den wir mal böse absicht unterstellen wollen) kann überprüfen, ob es sich tatsächlich um eine korrekt ausgeführte auslosung handelt...
da alle bereits verpackt sind und der verkäufer angibt das alles per zufallsprinzip geschieht, ist das so also nicht machbar...
So eine Konstruktion ist mit 99.99999%iger Sicherheit Bauernfängerei. Als ob der VK nicht einfach draufschreiben könnte, welches Spiel wo drin ist...
Er spekuliert bei solchen "Wundertütenauktionen" ganz offenbar darauf, daß die Leute davon ausgehen, eines der wertvolleren Spiele (NP 50+ EUR) zu bekommen, am Ende bekommt aber jeder Gewinner das billigste Spiel (NP 10 EUR).
In Wahrheit weiß der VK sehr genau, was er wem verkauft, nämlich jedem nur das billigste und unverkäuflichste Schrottspiel. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 16.02.09, 13:52 Titel:
Jein.
Wenn man dem VK Betrugsabsicht nachweist, könnte man ihn zu packen kriegen.
Die Verkaufsform an sich ist vermutlich (noch) nicht illegal. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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