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Mündlicher Vertrag ist er gültig?

 
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Knuffii
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 23:48    Titel: Mündlicher Vertrag ist er gültig? Antworten mit Zitat

Guten Tag zusammen,
ich habe folgende Frage und zwar (ich 16), hatte vorgehabt einem Freund (23) einen PC abzukaufen. Da er mehrere Kilometer weit wegwohnt regelten wir Preiß und Kaudatum über einen Voice Speak im Internet. Das Problem ist nun das mir mein Geld nicht aussreicht für diesen PC um ihn abzukaufen, wert über 1200€. Der Verkäufer droht mir nun mit Schadensersatz. Als Beweiß will er einen Sprachauschnitt aus dem Gespräch vorlegen beim Anwalt. Ich habe aber weder noch irgendwelchen Kaufvertrag per email oder Geschäftsbedigungen zugestimmt. Dazu haben meine Eltern nicht diesem Kauf zugestimmt.
Wie sieht nun die Rechtslage aus?
Vielen Dank für eure Antworten
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 06:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

dem 23 Jährigen einfach mal die Worte "beschränkte Geschäftsfähigkeit" "fehlende Zustimmung des gesetzlichen Vertreters" "Taschengeldparagraph" zumailen.

Damt sollte er bei "Gockel " schon fündig werden.

Ja es wurde ein Vertrag geschlossen. Das geht auch mündlich ist nur schwerer zu belegen was vereinbart wurde.

Dieser Vertrag ist allerdings wegen fehlender Zustimmung des gesetzlichen Vertreters noch schwebend unwirksam (oder wars schwebend wirksam?) , es sei denn der 16 Jährige bekäme soviel Taschengeld, dass er den PC davon bezahlen könnte.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
schwebend unwirksam (oder wars schwebend wirksam?)


Schwebend unwirksam. Siehe § 108 BGB --> http://bundesrecht.juris.de/bgb/__108.html
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Knuffii
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für eure Antwort Sehr glücklich
Zu dem Taschengeld ich bin in der Ausbildung und verdiene ca. 500euro im Monat (netto) gilt hier dann auch noch das Taschengeldparagraph?
Vielen Dank für eure Bemühungen
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Knuffii hat folgendes geschrieben::
Zu dem Taschengeld ich bin in der Ausbildung und verdiene ca. 500euro im Monat (netto) gilt hier dann auch noch das Taschengeldparagraph?


Siehe § 110 BGB letzte Alternative --> http://bundesrecht.juris.de/bgb/__110.html
_________________
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Knuffii
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Entschuldigung aber kann mir das jemand bitte Erklären was damit gemeint ist?
Muss sagen ich verstehe gleich 0 was damit gemeint ist xD
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich verstehe das so, dass der Minderjährige (Auszubildender) die Beträge, die er von einem Dritten (Ausbildungsbetrieb) bekommt, unter den Taschengeldparagrafen fallen.

Also kann er über seinen Lehrlingslohn, äh, seine Ausbildungsvergütung verfügen, wenn seine Erziehungsberechtigten diese Verfügung zu einem bestimmten Zweck oder zur freien Verfügung genehmigen.
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Knuffii
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Will heißen da meine Eltern mir mein Geld von der Ausbildungsvergütung nicht für diesen Verwendungszweck zugestimmt haben, ist dieser Vertrag schwebend unwirksam trotz der angeblichen Beweiße durch die aufnahme des Gesprächs?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 00:42    Titel: Antworten mit Zitat

Es muss nicht explizit der Zweck "Kauf dir den PC von deinem Gehalt" gedeckt sein, es ist ausreichend, daß die Eltern dem jugendlichen freie Verfügung darüber geben "Kauf dir davon, was du willst".
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Knuffii
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 06:32    Titel: Antworten mit Zitat

Das wird er mir aber glaube ich schwer oder gar nicht nachweißen können oder?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Keine Ahnung. Es ist ihre Entscheidung, wie sie die Sache nun zum Abschluss bringen
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SeeD
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Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich möchte auch kurz meine Meinung loswerden Smilie

Vor ca. 2 Jahren hatten wir genau dieses Thema auf der höheren Handelsschule. Laut Aussage unseres damaligen Lehrers ist für den Taschengeldparagraph tatsächlich nur das Taschengeld der Eltern oder aber etwas ausdrücklich vereinbartes gültig.

Hiesse in diesem Fall :

Weg A:

500€ Lohn
10€ Taschengeld von den Eltern obendrauf

Vom begrenzt Geschäftsfähigen frei verfügbare Summe: 10€ (wenn nichts anders vereinbart)

oder halt

500€ Lohn mit der Aussage der Eltern "Das ist dein Geld damit darfst du machen was du willst"


Vom begrenzt Geschäftsfähigen frei verfügbare Summe: 500€


Da sich diese Summe aber anscheinend nicht aufaddieren lässt (5 Monate nichts dafür n Auto für 2500€) würde die Summe für den genannten PC in beiden Fällen nicht reichen. Es sei denn die Eltern geben nochmal 700€ Taschengeld monatlich drauf Smilie.

Ist allerdings nur meine Laienmeinung als wirtschaftlich Interessierter Smilie

bye
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sollte sich das nicht aufaddieren lassen?
Wie alt das Geld maximal sein darf, regelt das Gesetz nicht. Auch nicht, über welchen Zeitraum das Taschengeld zu berechnen ist. Wenn der Gute nun 3000 € pro Halbjahr bekommt?

Es bedarf auch nicht unbedingt der positiven 'Aussage' der Eltern, dass er mit seinem Lohn machen kann, was er will. Das kann auch stillschweigend erfolgen.

woher stammt die Idee, dass nur das 'Taschengeld' als 'Mittel' gelten soll? Der Paragraph wird zwar so genannt, von Taschengeld ist aber in diesem Paragraphen gar nicht die Rede. Nicht einmal von Geld.
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich können damit auch Arbeitsleistungen gemeint sein. Denn auch die Abmachung für einen Betrag X den Rasen des Nachbarns für einen gewissen Obulus zu mähen ist ein Vertrag, den der Jugendliche aufgrund seiner eingeschränkten Geschäftsfähigkeit nicht eingehen dürfte. Er bewirkt ihn aber mit seinen eigenen Mitteln, seiner Arbeitskraft.
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