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Verfasst am: 18.02.09, 11:38 Titel: weitere vorgehensweise gegen Autohändler!
Hallo, folgendes problem:
Person A hat ein Auto mit Bürgen Person B (Oma von A) im Mai 08 gekauft.
Unmittelabr nach dem kauf traten Mängel auf. Händler (C) hat 2.000 euro aus Kulanz ausgezahlt. Mit dem Auto wurde ein Garantievertrag gekauft 2 jahre. Es wurden immer wieder vom Händler geld gefordert, er tat dies nicht. Er weigert sich die erforderlichen Reperaturen im rahmen der garantie auszuführen, somit wurden diese bei einer anderen werkstatt ausgeführt.
Mängel waren:
- Batterie (angeblich wäre sie neu beim kauf)
-Thermostat, Wasserpumpe
-hinten re+li neue Federn aufgrund federbruch
-Keilrippenriemen neu
-Klimaservice (angeblich auch beim kauf gemacht)
-Mittelschalldämpfer (innenteile lose)
-------wurden behoben-------
Die gesamtreparaturkosten betragen ca. 8.000 Euro.
Wie soll ich jetzt vorgehen? Das auto hätte mit diesen mängel nicht durch den tüv kommen dürfen (wurde bei kauf gemacht). ich möchte auch gegen den dekra prüfer vorgehen. Möchte die 8.000 euro kosten zzgl. schadesnersatz haben.
problem bei der sache: im Kaufvertrag steht nur meine oma (86 juahre alt), sie ist nicht mehr so fit, und unterschreibt mir die vollmacht nicht, für den anwalt.
danke für die hilfe
ich dachte an anzeige wegen m,ehrfachen betruges (bei tüv und verstoß gegen garantievertrag)
Hi
Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt - genau das wäre es, wenn dir hier einer rät, was du tun sollst.
Mein Tipp: ab zum Anwalt und Zivilklage einreichen (u.a. Schadensersatz...)
Dann bitte nicht TÜV und Dekra durcheinanderwerfen - das sind zwei verschiedene Gesellschaften - die regelmäßige Untersuchung heißt Hauptuntersuchung bzw.HU.
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