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Kosten für Geldstrafe und Geldbuße einer Owi

 
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 15:48    Titel: Kosten für Geldstrafe und Geldbuße einer Owi Antworten mit Zitat

Hallo!

Zitat:
Urteil des AGs (im Strafverfahren):

Der Angeklagte wird verurteilt zu einer Geldstrafe von 100 TS zu je 40,00€.
Wegen einer Ordnungswidrigkeit wird er verurteilt zu einer GEldbuße von 100,00 €

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


Wie müssen in diesem Fall die Kosten berechnet werden?

Muss ich die KV 4110 für die Geldbuße auch berechnen, oder ist sie "kostenlos", da die 3110 für die 100 Tagessätze ja sowieso anfallen?

Vorab wie immer vielen Dank! Winken

EDIT: Würde es noch was extra kosten, wenn er ein Fahrverbot von 1 Monat bekommen würde?
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Das FV kostet extra, da bin ich mir 100 % sicher (frag mich nicht nach Vorschriften, ich seh immer nur die KR in den Akten)... bei der Geldbuße... hmmm... da bin ich mir nicht soooo sicher, ausm Bauch raus würde ich sagen, die kostet auch extra... is aber echt nur n Bauchgefühl...
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, danke schonmal. Die Ich habe jetzt mal Geldbuße und -strafe jeweils extra berechnet, aber für das Fahrverbot finde ich keine KV, wenn mir also jemand die Nummer sagen könnte wäre toll.

EDIT:
Zitat:
Das FV kostet extra, da bin ich mir 100 % sicher
Ich befürchte fast, das stimmt nicht ganz. Die Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB kostet etwas, aber das Fahrverbot § 44 StGB scheint kostenlos zu sein. Bin mir aber auch nicht ganz sicher. Dass es aber auch immer so viele Unterschiede geben muss...
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