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Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 16.02.09, 20:27 Titel:
Eierhahn hat folgendes geschrieben::
Nebenbei sei angemerkt, dass ein Wohnanhänger kein KFZ ist...
Nicht jede Fzg. ist gleich ein Kfz.
Und wofür ist das erheblich?
Die von J_Denver zitierte Vorschrift heißt schließlich Fahrzeug- (nicht Kraftfahrzeug-)Verordnung. _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
Da steht aber nix!!! Ich hatte ja schon überall nachgesehen (FZV, StVZO, StVO,etc.) aber nirgendwo steht geschrieben, dass bei einem Halterwechsel eine gültige HU vorliegen muss. Es ist nur ein Versicherungsnachweis gefordert!
@Eierhahn
Wenn der stolze Gockel meint, er müsse anfangen klug zu schei......, dann......
Ich entschuldige mich hiermit offiziel, für den verwirrenden Titel!
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 17.02.09, 21:29 Titel:
Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
J_Denver hat folgendes geschrieben::
§5 FZV
Da steht aber nix!
Doch, allerdings nicht so explizit wie du das suchst. Absatz 1 lautet
Zitat:
Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kann die Zulassungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.
Zur Vorschriftsmäßigkeit gehört das regelmäßige Vorführen des Fahrzeugs zur Hauptuntersuchung (§29 StVZO). Somit ist ein Fahrzeug ohne gültige HU nicht vorschriftsmäßig, ergo gibts keine Zulassung. _________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
Da steht aber nix!!! Ich hatte ja schon überall nachgesehen (FZV, StVZO, StVO,etc.) aber nirgendwo steht geschrieben, dass bei einem Halterwechsel eine gültige HU vorliegen muss.
)
Hoffentlich bist du als Häschen Versteher besser. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
Doch, allerdings nicht so explizit wie du das suchst. Absatz 1 lautet
Zitat:
Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kann die Zulassungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.
Zur Vorschriftsmäßigkeit gehört das regelmäßige Vorführen des Fahrzeugs zur Hauptuntersuchung (§29 StVZO). Somit ist ein Fahrzeug ohne gültige HU nicht vorschriftsmäßig, ergo gibts keine Zulassung.
Da steht aber nix!!! Ich hatte ja schon überall nachgesehen (FZV, StVZO, StVO,etc.) aber nirgendwo steht geschrieben, dass bei einem Halterwechsel eine gültige HU vorliegen muss.
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Da steht aber nix!!! Ich hatte ja schon überall nachgesehen (FZV, StVZO, StVO,etc.) aber nirgendwo steht geschrieben, dass bei einem Halterwechsel eine gültige HU vorliegen muss.
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