Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Zweifel an Immatrikulationsablauf
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Zweifel an Immatrikulationsablauf

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
mcabinder
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 11:39    Titel: Zweifel an Immatrikulationsablauf Antworten mit Zitat

Hallo,
ich wollte mich das kommende Wintersemester 1.10.09 an einer Fachhochschule für Wirtschaft bewerben. Ich strebe den Dualstudiengang Immobilienwirtschaft an, der sowohl den theoretischen Ablauf an der Fachhochschule vorsieht, als auch den Praxisorientierten in einem geeigneten und geprüften Unternehmen. Grundvoraussetzung für eine vollständige Bewerbung ist ein vorgedruckter und vom Bewerber und Unternehmen unterzeichneter Ausbildungsvertrag. Wie überall an solchen Fachhochschulen bietet auch diese eine Firmenliste mit bereits bekannten und geprüften Kooperationsfirmen an. Diese Unternehmen setzen meist eine einjährige Bewerbungsfrist (die ich schon verpasst habe) für die Bewerber voraus. Zusätzlich werden denjenigen Bewerbern, die sich auf Grund der sehr geringen (17- 20), verzeichneten Unternehmen selbst auf die Suche nach einem geeigneten Firmenpartner machen die Möglichkeit sich auf diesem Wege zu bewerben.
Ich habe diese Woche ein Bewerbungsgespräch um eventuell bei einer Immobilienfirma die praktische Ausbildung dort zu absolvieren. Zuvor hatte ich jedoch der zugeständigen Person im Studienbüro eine Email geschrieben, um sicher zu gehen, dass es weiterhin freie Studienplätze für dieses Wintersemester gäbe.
Jetzt komme ich zu meinem eigenen Problemfall:
Ihre Anwort:
„für das Studienjahr 2009 sind bereits alle Plätze belegt außer Sie bewerben sich bei den Unternehmen die in der Firmenliste auf unserer Homepage stehen.“

Meine Frage:

Wie erwähnt gibt es nur 17 Firmen die in der Firmenliste eingetragen sind und ca. 40 Studienplätze, sodass 23 weitere Bewerber mit anderen noch nicht eingetragenen Unternehmen sich auf die o.g. Art ebenfalls einschreiben können. Ich sehe die Antwort als ungerecht und falsch an, da Sie behauptet, es seien nur noch Plätze für die bereits eingetragenen Firmen vorhanden, bzw. ist diese Aussage rechtens?

Habe ich nicht genau das gleiche Recht auf Immatrikulation unabhängig ob ich ein Ausbildungsvertrag von einer der angetragen Firmen habe oder eben nicht? Die Kooperationspartner bzw. die Bewerber derer
dürfen doch keine Sonderstellung rechtlich haben, oder?

Ich bitte um schnelle Hilfe.

Danke und wie ist die Rechtslage?



Frage
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Anton Reiser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

mcabinder schrieb:
Zitat:
Die Kooperationspartner bzw. die Bewerber derer
dürfen doch keine Sonderstellung rechtlich haben, oder?

Haben diese Betriebe m.E. auch nicht. Die Antwort geben Sie eigentlich selbst:

mcabinder schrieb:
Zitat:
Wie überall an solchen Fachhochschulen bietet auch diese eine Firmenliste mit bereits bekannten und geprüften Kooperationsfirmen an.

Mit Ihrer Forderung, die praktische Ausbildung in einem Betrieb zu absolvieren, dessen Eignung durch die Fachhochschule noch nicht geprüft und festgestellt wurde, verlangen Sie eine Sonderstellung für sich und diesen Betrieb, die mir nicht recht einleuchten will.

Die Aussage des Studienbüros ist also sicherlich nicht ungerecht, ob sie falsch - also unwahr - ist, kann das Forum hier sicherlich nicht überprüfen.

Ich gehe davon aus, dass die Studienvoraussetzungen sich in Ihrem Fall ähnlich gestalten wie hier:

Zitat:
Interessierte Abiturientinnen und Abiturienten können sich bei den nachfolgend aufgeführten Ausbildungsbetrieben um einen Studienplatz bewerben.
Daneben besteht die Möglichkeit, dass die Bewerber selbst Betriebe vorschla-gen, die bereit sind, Studienplätze für ein duales Studium an der Berufsakademie Berlin zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall wird die Berufsakademie die Eignung des vorgeschlagenen Betriebes überprüfen und diesen danach gegebenenfalls in das Verzeichnis der geeigneten Ausbildungs-stätten aufnehmen.
Neu hinzukommende Betriebe erhalten in zeitlicher Reihenfolge ihrer Anmeldung Studienplätze zur Verfügung gestellt, soweit die maximal vorhandenen Plätze je Fachrichtung noch nicht besetzt sind.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.