Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 16.02.09, 13:04 Titel: Gewährleistung bei Gebrauchtwaren im Einzelhandel
Hallo.
ich hab mal eine Frage. Wir sind ein Gewerblicher Einzelhandel der sich auf Druckerzubehör spezialisiert hat. Die Produkte an sich sind Neuware.
Wir haben aber beschlossen eine neue Produktgruppe ( Mobilfunk Artikel) mit einzubeziehen. Dort werden jetzt aber auch unter anderm gebrauchte Handys angekauft von Privat und diese dann wieder Verkauft.
Muß von unsrer Seite aus eine Gewährleistung auf die Handys gegeben werden ? Ich habe gelesen das man diese umgehen kann da die Handys von Privat angekauft und wieder verkauft werden und wie würde das aussehen wenn wir diese Auf Komision nehmen. Sprich wir kaufen Handys nicht direkt vom Kunden sondern legen diese bei uns ins Schaufenster. Sozusagen wird bei einem Verkauf dann eine Provison berechnet.
Grundsätzlich hat der Käufer auch auf Gebrauchtwaren 2 Jahre Gewährleistung.
Bei Kaufverträgen von Privat an Privat kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.
Bei Kaufverträgen von Gewerblich an Privat kann die Gewährleistung NICHT ausgeschlossen, aber auf ein Jahr verkürzt werden.
Ein Verkauf auf Kommission ist in der Regel ein Kaufvertrag von Privat an Privat über einen Dritten. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.