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Gewährleistung bei Gebrauchtwaren im Einzelhandel

 
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patronenpoint
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 13:04    Titel: Gewährleistung bei Gebrauchtwaren im Einzelhandel Antworten mit Zitat

Hallo.

ich hab mal eine Frage. Wir sind ein Gewerblicher Einzelhandel der sich auf Druckerzubehör spezialisiert hat. Die Produkte an sich sind Neuware.

Wir haben aber beschlossen eine neue Produktgruppe ( Mobilfunk Artikel) mit einzubeziehen. Dort werden jetzt aber auch unter anderm gebrauchte Handys angekauft von Privat und diese dann wieder Verkauft.

Muß von unsrer Seite aus eine Gewährleistung auf die Handys gegeben werden ? Ich habe gelesen das man diese umgehen kann da die Handys von Privat angekauft und wieder verkauft werden und wie würde das aussehen wenn wir diese Auf Komision nehmen. Sprich wir kaufen Handys nicht direkt vom Kunden sondern legen diese bei uns ins Schaufenster. Sozusagen wird bei einem Verkauf dann eine Provison berechnet.

Hoffe mir kann hier klarheit verschafft werden.

Danke schonmal im Vorraus
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich hat der Käufer auch auf Gebrauchtwaren 2 Jahre Gewährleistung.

Bei Kaufverträgen von Privat an Privat kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.

Bei Kaufverträgen von Gewerblich an Privat kann die Gewährleistung NICHT ausgeschlossen, aber auf ein Jahr verkürzt werden.

Ein Verkauf auf Kommission ist in der Regel ein Kaufvertrag von Privat an Privat über einen Dritten.
_________________
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