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Maklerprovision rechtens?
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Swinia
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 13:24    Titel: Maklerprovision rechtens? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Provision von Maklern. Habe Anfang Oktober auf der Internetseite eines Maklers eine Doppelhaushälfte entdeckt und bat daraufhin mit dem Kontaktformular um Informationsmaterial. Darauf antwortete mir der Makler mit einer Mail und bat um telefonische Kontaktaufnahme. Darauf habe ich aber nicht geantwortet, da mir 1. der Preis des Hauses doch zu hoch war und 2. ich um Infomaterial/Expose gebeten habe und nicht um eine Telefonnummer. Zusammengefasst habe ich vom Makler weder Adresse, Verkäufername noch sonstige Informationen erhalten. Es fand bis auf die eine Mail kein Kontakt statt.
Anfang Januar 2009 bemerkte ich auf einer der großen Immobilienverkaufsplattformen das selbe Haus nur diesmal von Privat und wesentlich billiger (ca. 13500 Euro). Der Verkäufer hat den Vertrag mit dem Makler Ende Dezember 2008 gekündigt.
Natürlich habe ich sofort Kontakt zum Verkäufer aufgenommen und habe erst dann die Adresse des Hauses erfahren. Nach der Hausbesichtigung und nachdem wir uns mit dem Verkäufer geeinigt haben erfuhr ich davon, dass der Verkäufer vom Makler eine Liste mit Kaufinteressenten übermittelt bekam, auf der natürlich auch mein Name war, und der Bemerkung dass wenn einer dieser Kaufinteressenten das Haus erwirbt ein Provisionsanspruch des Maklers besteht. Meine Frage nun ist ob der Provisionsanspruch rechtens ist. Wie ist die Rechtslage? Der Makler hat ja keinerlei Leistung erbracht und meiner Meinung bin ich auch keinen Vertrag mit Ihm eingegangen. Immerhin beträgt die Provision 8500 Euro. Vielen Dank für eure Antworten im Voraus,
Gruß Hans
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 16:37    Titel: Re: Maklerprovision rechtens? Antworten mit Zitat

Swinia hat folgendes geschrieben::
Der Makler hat ja keinerlei Leistung erbracht und meiner Meinung bin ich auch keinen Vertrag mit Ihm eingegangen. Immerhin beträgt die Provision 8500 Euro. Vielen Dank für eure Antworten im Voraus,
Gruß Hans


Das dürfte der Makler wohl anders sehen und damit auch durchkommen.

PS
so leicht möchte ich meine Kohle auch verdienen. Sehr böse
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 10:30    Titel: Re: Maklerprovision rechtens? Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
....... Das dürfte der Makler wohl anders sehen und damit auch durchkommen.

Sorry - aber da hab ich meine Zweifel. Anspruchsgrundlage für eine Provision ist das Zustandekommen eines Maklervertrages. Mit dem Interessenten ist kein Maklervertrag zustandegekommen, es wurde auch kein Objektnachweis erbracht. Somit kann der Makler gegenüber dem Eigentümer auch keinen Intressenten nachweisen. Wenn der Sachverhalt tatsächlich so war wie hier geschildert, hat der Makler keinen Anspruch auf Provision. Vielleicht erzählt ja der Makler eine andere Story?
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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ingok.
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Anmeldungsdatum: 28.08.2005
Beiträge: 927
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

So wie es aussieht, wurde vom Makler keine konzakaufnahme durchgeführt. Daher sind dem jetzigen potenziellen Käufer keine Adressdaten, etc bekannt gewesen. Mit dem Expose bekommt man normalerweise auch die AGB´s des Maklers zugeschickt. In denen steht dann, dass auch bei einer direkten Kontakaufnahme mit dem Verkäufer die Provision fällig ist. Kann hier aber nicht angewendet werden, da nichts zugesandt wurde. Daher ist m.E. die Provisionsforderung des Maklers uninteressant. Zumal der Vertrag schon ausgelaufen ist. Aber man kann es ja mal versuchen Sehr glücklich
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

..........und, woher wissen wir, daß der Makler am Telefon nicht doch die Adresse genannt hat?
Da steht erstmal Aussage gegen Aussage.Der Kunde war immerhin in der Datenbank des Maklers.
wie war das noch? Auf hoher See und vor Gericht.......................
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.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

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Swinia
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
vielen Dank erstmal für eure Antworten. Auf der Liste der Kaufinteressenten des Maklers steht unter meinem Namen Nachbearbeitung. Was das auch immer zu bedeuten hat. Bei den anderen Kaufinteressenten stand zB. Expose versendet oder Eingangstelefonat. Auf jeden Fall hatte ich nach der Mail keinen Kontakt mehr zu dem Makler. Das müsste mir auch der Verkäufer bestätigen, das der Erstkontakt zu Ihm nach seiner Kündigung des Maklervertrages war.

J_Denver hat folgendes geschrieben::
..........und, woher wissen wir, daß der Makler am Telefon nicht doch die Adresse genannt hat?
Da steht erstmal Aussage gegen Aussage.Der Kunde war immerhin in der Datenbank des Maklers.
wie war das noch? Auf hoher See und vor Gericht.......................

Es fand ja gar kein Telefonat statt. In der Datenbank des Maklers stehe ich als "Nachbearbeitung" ???? Übrigens der "Makler" ist die Immobilienabteilung eines großen Kreditinstitutes.

Gruß, Hans
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Bernd67
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Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 187
Wohnort: Sachsen-Anhalt

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Drehs rum, hau dem Makler das Bundesdatenschutzgesetz um die Ohren, wenn er sich auch nur wagt, das Wort Courtage zu erwähnen.

Da er keinen Nachweis erbracht hat, also weder die Anschrift noch den Verkäufer benannt hat, kann er keine Courtage fordern. Selbst wenn er bei einem möglichen Verfahren ausführen würde er hätte die Daten benannt, wäre er beweispflichtig, was schwer fallen dürfte.

Nun zum Ausgangspunkt meiner Antwort. Wie kommt der dazu Ihre Kundendaten an den Verkäufer weiter zu geben. Das ist echt der Hammer, ich glaube, das würde ich sogar versuchen zur Anzeige zu bringen, dann wars das mit den Aufträgen ... ich fasse es nicht.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Bernd67 hat folgendes geschrieben::
hau dem Makler das Bundesdatenschutzgesetz um die Ohren
Welchen konkret?
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Bernd67 hat folgendes geschrieben::
hau dem Makler das Bundesdatenschutzgesetz um die Ohren
Welchen konkret?


die Links und Rechts am Kopf sind. Lachen
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Bernd67
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Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 187
Wohnort: Sachsen-Anhalt

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Welchen konkret?


Du zwingst mich als Laien echt, das Gesetz zu lesen, aber wart mal ab, ich glaub mein Bauchgefühl war richtig Smilie :

§33 Abs.1, Satz 2 und 3 , denn der speichert nicht nur, was ja noch als normal betrachtet werden kann, nein er gibt auch eine komplette Liste aller Kunden an den Verkäufer !

Dann greift wohl

§43 Abs.1 Nr. 8 mit ggf. den Folgen von Abs.3

Die einzige legale Möglichkeit eine berechtigte Provisionsforderung (die hier nicht mal besteht) durchzusetzten, dürfte sein, den Verkäufer nach dem Familiennamen ggf. den zugehörigen Vornamen des wirklichen, realen Käufers, der bereits den Vertag geschlossen hat, zu befragen. Sollte der sich mit der Datenbank des Maklers decken, kann er immer noch die vollständige Kundenadresse mit der Käuferadresse beim Verkäufer abklären.

Das dies in der Regel nicht oder nur schwer zu realisieren ist, ist mir bekannt.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Bernd67 hat folgendes geschrieben::
§33 Abs.1, Satz 2 und 3 , denn der speichert nicht nur, was ja noch als normal betrachtet werden kann, nein er gibt auch eine komplette Liste aller Kunden an den Verkäufer !
Es wäre zunächst mal zu klären, ob sich nicht ein entsprechender Hinweis auf der Seite des Maklers befindet.

Bernd67 hat folgendes geschrieben::
§43 Abs.1 Nr. 8
Den gibt es bei mir nicht.
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Bernd67
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Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 187
Wohnort: Sachsen-Anhalt

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Den gibt es bei mir nicht.


§ 43 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ...

8. entgegen § 33 Abs. 1 den Betroffenen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig benachrichtigt, ...

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann im Fall des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro geahndet werden.

Quelle :http://www.bfdi.bund.de/cln_027/nn_532042/SharedDocs/Publikationen/GesetzeVerordnungen/BDSG,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/BDSG.pdf

Und nach §33 (1) muss ich schon damit rechnen, das ein Makler meine Daten speichert.
Es geht aber den Verkäufer nichts an, wenn ich mich für sein Haus interessiere, der Makler aber nicht mal die Adresse des Objektes benennt. Obwohl keine Daten des Hauses an den Interessenten übermittelt wurden, gibt der Makler dessen Daten weiter ?!

Mal abgesehen, dass es schon so ausgesprochen unklug ist, überhaupt dem Verkäufer die gesamte Anfragedatei zugängig zu machen

- Wie bekommt man in der Region des Fragestellers als junger Makler eine Kundendatei ? Man bietet zu überhöhten Preisen sein Haus und die Häuser aller Verwandten über den Makler an ohne zu verkaufen, der gibt dafür seine Adressdatenbank an jeden der Anbieter -
Lachen

kann der doch diese Daten noch dazu mit Bearbeitungsvermerken nicht verteilen. Das geht doch, sofern ich nicht besichtigt habe, den Verkäufer nichts an. Ich habe ja Verständnis, dass ein Verkäufer gern wissen möchte, wer so alles durch sein Haus geführt wurde, damit er ihn, wenn er ihn Nachts auf seinem Grundstück erwischt auch mit Namen ansprechen kann, aber doch nicht so wie hier.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Bernd67 hat folgendes geschrieben::
§43 Abs.1 Nr. 8
Den gibt es bei mir nicht.
Äääh - doch. Wenn ich den Zahlendreher rausnehme. Verlegen
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ich halte das Datenschutzgesetz für den falschen Ansatz, denn es ist legitimes Interesse eines Eigentümers, zu erfahren, wem das Haus angeboten wurde.
Objektnachweisführung und Interessentennachweisführung sind wichtige Bausteine des Maklerwesens.
MfG
Lucky
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Bernd67
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Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 187
Wohnort: Sachsen-Anhalt

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
es ist legitimes Interesse eines Eigentümers, zu erfahren, wem das Haus angeboten wurde.


Wurde es aber eben NICHT !

Zitat:
Objektnachweisführung und Interessentennachweisführung sind wichtige Bausteine des Maklerwesens.


Weshalb ich die Daten nicht ohne Not an jeden weitergebe, schon gar nicht, wenn der Verkäufer ohne den Makler aktiv ist.

Die wenigsten Verkäufer interessiert es auch nicht wirklich.

Nein, hier war es anders, der Makler übt über seinen ehemals vertraglich gebundenen Verkäufer Druck auf Kunden aus, selbst auf solche, gegen die nicht im geringsten ein Provisionsanspruch besteht, wie im Beispiel. Dazu gibt er selbst Daten von Kunden weiter, denen gegenüber er nicht mal einen Nachweis geführt hat. Der hat eigentlich die 25k € als Strafe verdient ! So arbeiten die Makler, die den Berufszweig mit Erfolg in Verruf bringen.
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