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Aufkündigung LfA-Darlehen weil nicht mehr selbständig?

 
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petra2804
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 12:12    Titel: Aufkündigung LfA-Darlehen weil nicht mehr selbständig? Antworten mit Zitat

Folgender Fall:
ein Schreinermeister hat vor ca 10 Jahren eine Schreinerei gegründet und hierzu ein Existenzgründerdarlehen über die Förderbank Bayern in Anspruch genommen. Die notwendigen Schritte wurden über die Hausbank abgewickelt. Das Darlehen nennt sich auch "LfA-Darlehen".
Zwischenzeitlich gibt es die Schreinerei nicht mehr. Der Betrieb wurde wegen Zahlungsverzug der Kunden und privaten Zahlungsschwierigkeiten aufgrund Scheidung, etc. geschlossen.
Der Kreditnehmer hat wieder Arbeit bei einer Firma im Außendienst gefunden. Die Firma vertreibt holzbearbeitende Maschinen. Jedoch ist er jetzt nicht mehr selbständig, sondern Angestellter. Theoretisch sind somit die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des LfA-Darlehens nicht mehr gegeben weil keine Selbständigkeit mehr vorliegt. Laut Aussgae des Kreditnehmers kann ihm die Bank das Engagement aufkündigen und die restliche Kreditsumme wäre sofort aufeinmal fällig.
Eine versuchte Umschuldung der Kreditsumme auf eine anderen Bank hat wegen fehlender Sicherheiten nicht funktioniert.
Gibt es für den Kreditnehmer eine Möglichkeit aus dem LfA-Darlehen "entlassen" zu werden wenn die Voraussetzungen der Selbständigkeit nicht mehr erfüllt sind?
Es kann ja immer mal passieren, dass Betriebe wegen Zahlungsschwierigkeiten aufgegeben werden. Kann man den Kreditnehmer nicht in Ruhe den Kredit abzahlen lassen?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 16:28    Titel: Re: Aufkündigung LfA-Darlehen weil nicht mehr selbständig? Antworten mit Zitat

Hallo,

ob ein Kündigungsrecht der LfA für den Fall der Beendigung der Selbstständigkeit besteht, kann man nur anhand des Vertrags erkennen.

(Sofern der Schreinermeister persönlich für den Kredit haftet) wird er den Kredit aber in keinem Fall los. Entweder er besteht weiter oder er muss einen neuen Kredit (wohl mit höheren Zinsen) aufnehmen, um die fällige Forderung der Förderbank bedienen zu können.
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petra2804
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Recherche im Internet hat ergeben, dass die Grundlage für die Gewährung des Kredits bei Aufgabe der Selbständigkeit offensichtlich wirklich nicht mehr gegeben wird und die Bank daher den Vertrag kündigen kann und binnen zwei Wochen die Restsumme des Darlehens in einer Summe einfordern kann.. leider....
Was das Ausfallrisiko, also die Haftung betrifft müssen die Kreditnehmer bei solcher Art Krediten offensichtlich keine Sicherheiten bieten. Das Ausfallrisiko trägt im Falle des Falles die Förderbank Bayern zusammen mit der Hausbank.
Grüße
petra
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
bei solcher Art Krediten offensichtlich keine Sicherheiten bieten


Hier muss man unterscheiden: Der Hausbank obliegt bei Kreditvergabe die Entscheidung, ob mit ohne ohne Bürgschaft vergeben wird.
Wie Karsten11 richtig schrieb, sollte man den Vertrag auf diese Klauseln hin prüfen.

Eine Rückzahlung der Restsumme wird aber wohl unvermeidbar sein.
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