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Angenommen Person A verfügt über ein Kleingewerbe, welches im Jahresumsatz unter dem Freibetrag liegt. Gleichzeitig arbeitet Person A im Zuge eines 400€ Jobs und verdient damit im Jahr insgesamt deutlich mehr als der Freibetrag erlauben würde. Muss A nun beides versteuern? Oder ist das Gewerbe unabhängig und A kann sowohl sein Kleingewerbe steufrei führen solange es unter dem Freibetrag liegt, sowie EINEN Minijob annehmen?
Person A darf neben dem Kleingewerbe auch noch einen 400€-Minijob ausüben. Dieser Minijob bleibt zusätzlich steuerfrei, wenn Person A damit nicht mehr als 400€ verdient.
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