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bei den haushaltsnahen Dienstleistungen ist ja nur der Dienstleistungsanteil maßgeblich.
1. Bei reiner Dienstleistung wird der Rechnungsbetrag einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen: diesen Betrag setzt man in der Erklärung ein, richtig?
2. Dienstleistungen und Material werden - hierzu hat man seine Dienstleister erzogen - einzeln aufgeführt und addiert. In der Rechnung wird die Umsatzsteuer auf den gesamten Betrag angesetzt. Ich denke, jetzt darf man den Gesamtrechnungsbetrag vergessen und muss auf den Dienstleistungsanteil 19% Umsatzsteuer addieren. Muss man aber diesen Rechenschritt in der Erläuterungszeile auch erläutern (Fa., davon DL-Anteil zzgl. Mwst)?
Vielen Dank,
JP _________________ in dubio pro leo!
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