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,,Ersatz für Spesen und Reisekosten sowie Auslösungen gelten i.d.R. als Einkommen.Damit zusammenhängende Aufwendungen,vermindert um häusliche Ersparnis,sind jedoch abzuziehen.Bei Aufwendungspauschalen(außer Kilometergeld) kann 1/3 als Einkommen angesetzt werden.(Auszug aus KG Berlin-Unterhaltsrichtlinien )
WIe nun ??- in der Regel - Ist es nun Einkommen oder nicht??Bzw.was kann denn als ,, um häusliche Ersparnis ,, angesetzt werden ?Hotelkosten,Verpflegungskosten, Benzinkosten ??Nirgendswo kann man konkret nachlesen,was von den Gerichten als ,, um häusliche Ersparnis ,, angesetzt wird.Ich habe die Ausführungen von der Benutzerin ,,Angela ,, verfolgt,bin aber auch nicht dahintergestiegen ob sie sich nun voll die RK abziehen kann,oder nur 1/3.Ich bin jetzt in der gleichen Situation,habe aber vorzuliegen,was lt. Arbeitgeber mit der Reisekostenpauschale seinerseits abgegolten ist.Denn einiges kann man ja auch beim LOhnsteuerjahresausgleich geltend machen.Danke für jeden Hinweis
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