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Verfasst am: 16.02.09, 18:31 Titel: Restschuldbefreiung trotz Schulden aus einer Straftat???
folgender fall liegen vor:
person a hat über einen längeren zeitraum gelder aus einem unternehmen unterschlagen. diese person wurde rechtskräftig zu 2,5 jahren haft verurteilt. diese strafe wird er zum ende diesen jahres hinter sich gebracht haben.
nach dieser abgesessenen strafe stehen noch die schulden im raum! da diese gelder durch eine spielsucht nicht mehr vorhanden sind, konnte ein großteil auch nicht mehr zurückbezahlt werden. wie ich auch schon in vielenn foren erfahren habe sind schulden aus einer straftat mit einer privatinsolvenz nicht abzugelten.
die frage ist nur, welche möglichkeiten gibt es denoch? der schuldenbetrag ist in einer höhe, dass diese person nie mehr auf einen grünen zweig kommen kann.
wie machen das z.b. leute wie ein ehemaliger baulöwe, die beträge im millionen bereich unterschlagen haben?
würde mich freuen, wenn mir jemend einen möglichen tipp bezüglich der rechtslage geben kann?
Schulden die aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung des Schuldners erwachsen unterliegen nicht der Restschuldbefreiung, § 302 Nr. 1 InsO. Loswerden kann man diese Schulden daher nur durch Glück, indem der Gläubiger vielleicht nicht rechtzeitig ein Klageverfahren oder ähnliches einleitet und die Forderung verjährt oder, wenn eine Insolvnez beantragt wird, er vergisst die Forderung als vorsätzlich unerlaubte Handlung anzumelden. Oder man schließt mit dem Gläubiger einen Vergleich dahingehend, dass nicht alles abgezahlt werden muss.
Ansonsten wird man, wenn man diese Forderung nicht abbezahlen kann, ein Leben lang mit Besuchen des Gerichtsvollziehers rechnen dürfen.
also sollte man in einem solchen fall wohl einen entsprechenden vergleich mit den gläubigern finden, um irgendwann mal ruhe zu haben. es ist nur wirklich erschreckend, das man nach verbüßen der strafe somit keine wirkliche chance hat sich zu rehabilitieren.
wer würde einem bei so einem vorgang helfen? der bewährungshelfer, ein insolvenzverwalter oder gar ein anwalt? da ich davon ausgehe keine finanziellen mittel zu haben diese dienstleistungen zu bezahlen, hat man anspruch auf beihilfe?
Jedoch muss ich eins noch in den raum stellen!!! dieser schon erwähnte baulöwe - hat millionen in den sand gesetzt!!! wie läuft das in so einem falle?
du hast die Möglichkeit dir eine Schuldnerberatung zu nehmen, den Fall zu schildern und einen Vergelich mit dem Gläubiger zu schließen. Vorsicht, erstens darauf achten, dass die Schuldnerberatung kostenlos ist und zweitens auch in deinem Interesse handelt!
Es gibt auch Rechtsanwälte, die solche Schuldenregulierungen durchführen, wie es da mit den Kosten aussieht, kann ich allerdings nicht sagen.
Zu dem Thema Baulöwen. Meist ist es so, dass diese Leute ihr Vermögen vor dem "Ruin" auf Familienangehörige etc. übertragen haben. Also ist das vorhandene Vermögen nicht verloren.
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