Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Versagung Wahltarif Krankengeld
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Versagung Wahltarif Krankengeld

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Archimedes
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 15:38    Titel: Versagung Wahltarif Krankengeld Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

hoffe jemand von euch hat Ahnung !

Ich habe am 30.12.2008 die Teilnahme am Wahltarif Krankengeld beantragt und heute die Mitteilung erhalten, daß dies abgelehnt wird, weil der MDK auf Anfrage der [Name gelöscht - Forenregeln beachten! Biber Sehr böse ] in einer Stellungnahme vom 12. Januar festgestellt hat, daß ich voll erwerbsgemindert sei.

Ich muss dazu sagen, daß ich seit dem 19.07.2007 durchgehend AU bin und mittlerweile drei Rehatermine wg. anderer Erkrankungen nicht antreten konnte.

Meine Frage, kann der MDK überhaupt die volle EM feststellen, muss das nicht die Rentenversicherung machen ? Wenn ja, darf die [Name gelöscht - Forenregeln beachten! Biber Sehr böse ] die Teilnahme am Wahltarif ab dem 01.01.2009 verweigern, trotz durchgehender AU zuvor ?

Vielen Dank im voraus,


Claus.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ratte1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 788
Wohnort: Deutsche Märchenstraße

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn bereits seit 19.08.08 durchgehend AU vorliegt, bestand denn bis zum 31.12. eine Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld? Wenn ja, wurde bis 31.12. Krankengeld bezogen? Wenn ja, wurde das Ende der Krankengeldzahlung von der KK schriftlich mitgeteilt? Wenn ja, wann erhielt der Versicherte das Schreiben, enthielt es eine Rechtsbehelfsbelehrung?

Freundliche Grüße

ratte
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Archimedes
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 11:12    Titel: Versagung Wahltarif Krankengeld durch Krankenkasse Antworten mit Zitat

Hallo Ratte,

Danke für Deine Reaktion, hier die Antworten auf Deine Fragen:

Das Ende der Krankengeldzahlung wurde mir von der KK schriftlich (ohne Rechtsbehelfsbelehrung) am 22. Dezember 2008 mitgeteilt, nachdem ich einen Auszahlschein in der Geschäftsstelle vor Ort abgegeben hatte.

In diesem Schreiben wurde mir außerdem mitgeteilt, daß ich seit dem 19. November keinen Anspruch auf Krankengeld habe, da ich an diesem Tag eine vorgesehene stationäre Rehamassnahme nicht antrat. Ich muss dazu sagen, daß ich von diesem Termin nichts wußte, die einzige Einladung die mir zu diesem zeitpunkt vorlag, war zum 07.01.2009.

Daraufhin hatte ich am 30. Dezember den Wahltarif in der Geschäftsstelle der KK beantragt.

Liebe Grüße,


Claus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
TrixiMaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2008
Beiträge: 172
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 17:06    Titel: Re: Versagung Wahltarif Krankengeld Antworten mit Zitat

Archimedes hat folgendes geschrieben::
Ich muss dazu sagen, daß ich seit dem 19.07.2007 durchgehend AU bin und mittlerweile drei Rehatermine wg. anderer Erkrankungen nicht antreten konnte.


Wenn Sie seit dem 19.07.2007 durchgehend arbeitsunfähig waren, waren Sie doch sicher im Dezember 2008 nach 78 Wochen schon "ausgesteuert".

Hat man Ihnen dies nicht schon vorher angekündigt?
Oder hat man Ihnen dies am 22.12.2008 schriftlich mitgeteilt?

TrixiMaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ratte1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 788
Wohnort: Deutsche Märchenstraße

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Triximaus,
bei einer durchgehenden AU ab 19.07.09 besteht - wenn keine Vorerkrankungszeiten anzurechen sind - mindestens bis zum 10.01.09 ein Krankengeldanspruch.

Hallo Archimedes,
meine Idee war, zu prüfen, ob noch ein gesetzlicher Anspruch auf Krankengeld bestehen könnte.

Da die KK eine durchgehende AU über den 31.12.08 hinaus jedoch nicht anerkannt hat, ist ein Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld, nicht ganz einfach durchzusetzen. Hier könnte es sehr sinnvoll sein, sich durch einen Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen in Sozialrecht beraten zu lassen und evt. Widerspruch gegen die Entziehung des Krankengeldanspruchs einzureichen. Das ist aber von den Details abhängig.

Eine andere Frage (Ihre Ursprungsfrage) ist, ob der Wahltarif Krankengeld versagt werden kann. Dazu kann ich in Unkenntnis des Wahltarifs (der bei jeder KK anders gestaltet ist) leider nichts sagen. Der Blick in die Satzung und ggf. von Vertragsbedingungen könnte aber hilfreich sein.

Freundliche Grüße
ratte1
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.