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Ich habe am 30.12.2008 die Teilnahme am Wahltarif Krankengeld beantragt und heute die Mitteilung erhalten, daß dies abgelehnt wird, weil der MDK auf Anfrage der [Name gelöscht - Forenregeln beachten! Biber ] in einer Stellungnahme vom 12. Januar festgestellt hat, daß ich voll erwerbsgemindert sei.
Ich muss dazu sagen, daß ich seit dem 19.07.2007 durchgehend AU bin und mittlerweile drei Rehatermine wg. anderer Erkrankungen nicht antreten konnte.
Meine Frage, kann der MDK überhaupt die volle EM feststellen, muss das nicht die Rentenversicherung machen ? Wenn ja, darf die [Name gelöscht - Forenregeln beachten! Biber ] die Teilnahme am Wahltarif ab dem 01.01.2009 verweigern, trotz durchgehender AU zuvor ?
Anmeldungsdatum: 07.09.2007 Beiträge: 788 Wohnort: Deutsche Märchenstraße
Verfasst am: 14.02.09, 17:37 Titel:
Hallo,
wenn bereits seit 19.08.08 durchgehend AU vorliegt, bestand denn bis zum 31.12. eine Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld? Wenn ja, wurde bis 31.12. Krankengeld bezogen? Wenn ja, wurde das Ende der Krankengeldzahlung von der KK schriftlich mitgeteilt? Wenn ja, wann erhielt der Versicherte das Schreiben, enthielt es eine Rechtsbehelfsbelehrung?
Verfasst am: 16.02.09, 11:12 Titel: Versagung Wahltarif Krankengeld durch Krankenkasse
Hallo Ratte,
Danke für Deine Reaktion, hier die Antworten auf Deine Fragen:
Das Ende der Krankengeldzahlung wurde mir von der KK schriftlich (ohne Rechtsbehelfsbelehrung) am 22. Dezember 2008 mitgeteilt, nachdem ich einen Auszahlschein in der Geschäftsstelle vor Ort abgegeben hatte.
In diesem Schreiben wurde mir außerdem mitgeteilt, daß ich seit dem 19. November keinen Anspruch auf Krankengeld habe, da ich an diesem Tag eine vorgesehene stationäre Rehamassnahme nicht antrat. Ich muss dazu sagen, daß ich von diesem Termin nichts wußte, die einzige Einladung die mir zu diesem zeitpunkt vorlag, war zum 07.01.2009.
Daraufhin hatte ich am 30. Dezember den Wahltarif in der Geschäftsstelle der KK beantragt.
Anmeldungsdatum: 07.09.2007 Beiträge: 788 Wohnort: Deutsche Märchenstraße
Verfasst am: 16.02.09, 21:50 Titel:
Hallo Triximaus,
bei einer durchgehenden AU ab 19.07.09 besteht - wenn keine Vorerkrankungszeiten anzurechen sind - mindestens bis zum 10.01.09 ein Krankengeldanspruch.
Hallo Archimedes,
meine Idee war, zu prüfen, ob noch ein gesetzlicher Anspruch auf Krankengeld bestehen könnte.
Da die KK eine durchgehende AU über den 31.12.08 hinaus jedoch nicht anerkannt hat, ist ein Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld, nicht ganz einfach durchzusetzen. Hier könnte es sehr sinnvoll sein, sich durch einen Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen in Sozialrecht beraten zu lassen und evt. Widerspruch gegen die Entziehung des Krankengeldanspruchs einzureichen. Das ist aber von den Details abhängig.
Eine andere Frage (Ihre Ursprungsfrage) ist, ob der Wahltarif Krankengeld versagt werden kann. Dazu kann ich in Unkenntnis des Wahltarifs (der bei jeder KK anders gestaltet ist) leider nichts sagen. Der Blick in die Satzung und ggf. von Vertragsbedingungen könnte aber hilfreich sein.
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