Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo,
in der Hoffnung hier Klarheit zu gewinnen stelle ich folgende Frage.
Mein Wohnsitz ist Frankfurt und mein Büro ist nur 3 KM entfernt.
Jedes zweite Wochenende bin ich bei meiner Freundin in Köln. Wir haben vorher zusammen in Frankfurt gewohnt, nur ist sie jetzt beruflich nach Köln gezogen.
Wir haben keine gemeinsamen Mietverträge, also mein Zweitwohnsitz ist nicht Köln.
Zurück zur Arbeit fahre ich immer Montags früh und als NAchweis, dass ich wirklich aus Köln komme, tanke ich sogar immer 10 Euro bevor ich auf die Autobahn fahre.
Ich hatte vorher mir sagen lassen es so zu tun, weil es dann steuerrechtlich ein Arbeitsweg ist und ich es voll ansetzen kann. Ist das richtig ?
Ich soll nicht Sonntag Abend fahren, weil es dann eine Privatfahrt ist.
Das Problem nämlich bei meiner letzten Steuererklärung wurden mir diese Kilometer abgelehnt. Mein Steuerberater hat Widerspruch eingelegt und ich warte jetzt seit Monaten auf ein Ergebnis.
Kennt sich hier jemand aus und kann mir sagen, ob das steuerrechtlich so ist ?
Würden Sie mir vielleicht noch einmal genau erklären, welche Fahrten wirklich durchgeführt
wurden und was genau in der Einkommensteuererklärung genau geltend gemacht wurde?
Wie oft werden diese Fahrten durchgeführt usw usw.
Bitte bisschen detaillierter. Mir brennt die Antwort zwar schon unter den Nägeln,
aber ich möchte dennoch Ihre Antwort abwarten.
Also erstmal vielen Dank. Ich bin natürlich sehr auf ihre Antwort gespannt.
Mir geht es immer nur um die Fahrten von Köln (Wohnsitz meiner Freundin) nach Frankfurt, wo ich arbeite und auch angemeldet bin. Im Jahr 2007 bin ich ca. an 20 Wochenenden in Köln gewesen. Für die Steuererklärung habe ich über Excel eine Tabelle mit den Fahrten gemacht. Datum - Strecke - KM - Kosten (0,3 x KM)
Die Fahrten finden nicht regelmäßig statt. Aber halt sehr sehr oft aufs Jahr bezogen.
Habe ich steuerrechtlich einen Anspruch darauf und darf ich es als Werbungskosten geltend machen ?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.