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Gehalts Klausel

 
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Dave80
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Anmeldungsdatum: 16.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 20:23    Titel: Gehalts Klausel Antworten mit Zitat

Hallo Leute

Als AN hatte ich mit AG mündlich ein Gehalt von 1200 + Provision vereinbart. Wurde Krankund bin noch im ersten Monat gekündigt worden und bekam den Arbeitsvertrag mit Gehaltsbescheinigung und Kündigungsschreiben per Post.

Der Vertrag enthält folgende Formulierung: Das Auszuzahlende Gehalt basiert auf einer zu bringenden anzahl von zu bringenden Verträgen, Dabei wird ein Stornoabzug von 30% berechnet.
Da die Summe in der Gehaltsbescheinigung stimmte, unterschrieb ich den Vertrag(leichtfertig). Nun erhielt ich eine Korrigierte Abrechnung, weil die Krankheitstage in der Abrechnung nicht eingeflossen waren. Hochgerechnet auf einen Kompletten Monat ergibt die Vergütung nun 880€. Der Arbeitgeber verweist auf die Klausel, ist dies rechtens?
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Dave80
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Was ich noch vergessen habe:

Im Vertrag heißt es, die anzahl der zu erbringenden Verträge würde durch Zusatzvereinbarungen geregelt.
Ein soches hat der AN nie zu Gesicht bekommen, geschweige denn unterschrieben.


Danke im voraus für eure Antworten
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