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Frage zu einem Disclaimer für eine Software

 
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StefanKittel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 00:00    Titel: Frage zu einem Disclaimer für eine Software Antworten mit Zitat

Hallo,

ich schreibe gerade an einer Software, welche ich in Zukunft auch verkaufen möchte.

Dabei soll die Software für:
-Privatpersonen kostenfrei sein
-soziale Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht kostenfrei sein
-Firmen 49 Euro kosten
-Selbstständige 29 Euro

Folgenden Text habe ich von einem Anwalt:

"X gewährt Ihnen ein zeitlich nicht begrenztes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht, die Software kostenlos zu benutzen, wenn Sie die Software ausschließlich für nicht gewerbliche oder berufliche Zwecke einsetzen. Sollten Sie die Bedingungen für die kostenlose Benutzung der Software nicht erfüllen, müssen Sie eine Lizenz der Software bei X erwerben. "

Nun möchte ich gerne das mit den sozialen Einrichtungen hinzufügen. Damit meine ich z.B. Kirchen, DRK, ASB. Aber z.B. keine kommerziellen Einrichtungen zur Fortbildung.

Wie kann man diese Bezeichnen?
nicht gewerbeliche sozialle Einrichtungen?
nicht kommerzielle sozialle Einrichtungen?
sozialle Einrichtungen ohne Gewinnerziehlungsabsicht?

"X gewährt Ihnen ein zeitlich nicht begrenztes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht, die Software kostenlos zu benutzen, wenn Sie die Software ausschließlich für nicht gewerbliche oder berufliche Zwecke einsetzen. Außnamen sind hierbei alle Formen von nicht gewerblichen sozialen Einrichtungen. Sollten Sie die Bedingungen für die kostenlose Benutzung der Software nicht erfüllen, müssen Sie eine Lizenz der Software bei X erwerben. "

Stefan
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 17:27    Titel: Re: Frage zu einem Disclaimer für eine Software Antworten mit Zitat

StefanKittel hat folgendes geschrieben::
"X gewährt Ihnen ein zeitlich nicht begrenztes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht, die Software kostenlos zu benutzen, wenn Sie die Software ausschließlich für nicht gewerbliche oder berufliche Zwecke einsetzen.


Da hätte ich an Stelle des Anwalts noch ein "nicht" vor "berufliche" gepackt, weil es sonst höchst mißverständlich ist. Für berufliche Zwecke soll es ja gerade nicht kostenlos sein.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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